Taxifahrer muss drei Jahre ins Gefängnis

Es stand Aussage gegen Aussage. Doch die Richterin hielt den weiblichen Fahrgast für glaubwürdiger und verurteilte einen Taxifahrer wegen Vergewaltigung.
Redaktion (allg.)
Dem Kollegen wird vorgeworfen, eine stark angetrunkene Frau nach einer Weihnachtsfeier im Taxi aufgenommen zu haben. Nachdem sie eingeschlafen war, hätte sie der Taxifahrer massiv bedrängt und sexuelle Handlungen vorgenommen. Erst als die Frau laut geschrien hatte, habe er von ihr abgelassen. Dann habe sich die Frau aus Angst, der Täter würde sonst ihre Wohnadresse kennen, vor das Haus ihres Chefs fahrenlassen. Der bezahlte den Taxifahrer und bestellte der Frau ein neues Taxi. Der 43-jährige Taxifahrer dagegen schilderte die Sache vor Gericht ganz anders: Er habe die Frau aufgenommen und sicher nach Hause gebracht. Unterwegs habe er mehrfach halten müssen, weil die Frau sich übergeben musste. Aussage gegen Aussage, doch die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts glaubte der 35-jährigen Klägerin, die zwar zum Tatzeitpunkt sehr betrunken war, sich aber trotzdem an viele Details erinnern konnte. Die Geschichte habe sich die Frau unmöglich ausdenken können, befand die Richterin. „Frauen sollten sich nachts im Taxi sicher fühlen können. Der Mann habe jedoch seine Vertrauensstellung als Taxifahrer ausgenutzt.“ Sofern das Urteil rechtskräftig wird, müssen vier Kinder drei Jahre lang ohne ihren Vater aufwachsen.
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