Google-Taxi-Werbung: Andere Schreibweise reicht nicht

Wenn ein Gericht einen Begriff bei der Adwords-Werbung verboten hat, darf ein Taxiunternehmer ihn nicht einfach mit Bindestrich schreiben.

Auch bei modernen Werbeformen wie Google AdWords muss das Wettbewerbsrecht beachtet werden. (Foto: Dietmar Fund)
Auch bei modernen Werbeformen wie Google AdWords muss das Wettbewerbsrecht beachtet werden. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn einem Taxiunternehmen rechtskräftig verboten worden ist, in einer Werbung für den Google-Dienst AdWords einen bestimmten Begriff zu verwenden, muss es sicherstellen, dass er auch nicht in einer anderen Schreibweise weiter verwendet wird. Insbesondere muss er seinen Dienstleister entsprechend schriftlich instruieren und kontrollieren, ob der diese Vorgabe auch umsetzt.

Diesen Beschluss traf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 5. Juni 2018 in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 6 W 43/18, auf den die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr hinweist. In dem verhandelten Fall war es um den Begriff „ringtaxi“ als Such- oder Schlüsselwort gegangen, dessen Verwendung einem Taxiunternehmen gerichtlich untersagt worden war. Etwas später stellte die Klägerin fest, dass bei der Eingabe der Suchbegriffe „ring taxi“ eine Annonce des zuvor beklagten Unternehmens erschien. Darin sah die Klägerin einen Verstoß gegen das Urteil.

Das Taxiunternehmen verteidigte sich mit dem Hinweis darauf, dass die Worte getrennt als zwei Suchbegriffe verwendet worden seien und es den Betreuer seines Online-Auftritts angewiesen habe, das Keyword „ringtaxi“ nicht mehr zu verwenden. Beides überzeugte das Oberlandesgericht aber nicht. Von einem Verbot würden auch „kerngleiche“ Verstöße erfasst. Unter sie falle auch die Verwendung eines Worts in nicht zusammengeschriebener Form.

Außerdem erklärte das OLG, das beklagte Taxiunternehmen hätte näher vortragen müssen, inwieweit der Suchbegriff im Quelltext enthalten gewesen sei oder nicht. Daher habe es schuldhaft gehandelt. Ein Dienstleister müsse schriftlich belehrt und auf die nachteiligen Folgen einer Missachtung aufmerksam gemacht werden. Die Einhaltung solcher Anordnungen müsse auch überwacht werden.

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