Taxi-Vertreter streben Mietwagen-Mindesttarif an

Im Großraum Nürnberg wollen Taxi-Zentralen und Taxi-Obmänner einen Mietwagen-Mindesttarif in der Taxi-Tarifordnung verankern.

Der Nürnberger Christian Linz gab bei seinem Seminar zur Tarif-Beantragung wieder viele praktische Tipps. (Foto: Dietmar Fund)
Der Nürnberger Christian Linz gab bei seinem Seminar zur Tarif-Beantragung wieder viele praktische Tipps. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Vorstand der Taxizentrale Erlangen, Bernward Finck, hat bereits die Verankerung eines Mietwagen-Mindesttarifs in der Taxi-Tarifordnung seiner Stadt angekündigt. Andreas Lautner von Taxi 4000 in Hersbruck, einem Taxi- und Mietwagenunternehmen im Landkreis Nürnberger Land, hat das nach Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in seinem Landkreis angeregt. Im engen Schulterschluss, den die Branchenvertreter der Metropolregion Nürnberg miteinander pflegen, möchten einen solchen Antrag auch die Taxi-Zentrale Nürnberg eG und die Taxizentrale Fürth eG stellen. Das berichtete Christian Linz, Vorstand der Taxi-Zentrale Nürnberg eG und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V., am 9. April 2022 beim Präsenzseminar „Tarif-Beantragung – richtig gemacht“. Es fand auf Einladung dieser beiden Institutionen im Schulungszentrum der Taxi-Zentrale Nürnberg eG statt.

Linz sagte, die Zentralen und die Unternehmer-Vertreter wollten so eine Chance nutzen, die die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seit Sommer 2021 biete. Seines Erachtens müsste ein solcher Mietwagen-Mindesttarif mindestens zehn Prozent über dem Taxi-Tarif liegen, da für den Mietwagen-Verkehr die ganze Mehrwertsteuer anfalle und er außerdem der Rückkehrpflicht unterliege. Die Stadt Leipzig habe schon eine Verwaltungsrichtlinie für Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen veröffentlicht. In ihr werden solche Gesichtspunkte auch angesprochen.

In Richtung Mietwagenunternehmer erklärte der Funktionär und Taxi-Mehrwagenunternehmer, eine Sondervereinbarung für Krankenfahrten wäre auch für Mietwagen-Fahrten möglich. Dadurch hätten auch Mietwagenunternehmer einen Vorteil bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Möglichkeit, Sondervereinbarungen für Mietwagen-Fahrten beispielsweise zu Dialysestationen oder für Fahrten zu besonderen Veranstaltungen zuzulassen, sieht auch das Leipziger Regelwerk vor.

Wie die Rheinische Post am 8. April berichtete, haben auch Düsseldorfer Taxizentralen einen Mindesttarif für Mietwagen beantragt. Sie leiden bislang unter Mietwagen, die nach ihrer Meinung aus dem Umland in die Städte „einfallen“ und den Taxifahrern dort Geschäft wegnehmen. Wie die Tageszeitung schrieb, wendet sich jetzt eine Initiative Mietwagen-Services gegen die Einführung eines Mietwagen-Mindesttarifs.

Interessierte Unternehmer und Unternehmerinnen können die Leipziger Richtlinie zu Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagen- und im gebündelten Bedarfsverkehr als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

Logobanner Liste (Views)