Stadt Halle lässt Kraftstoff-Zuschlag in Taxis zu

Die Taxi-Tarif-Ordnung sieht nun bei Kraftstoffpreisen ab 1,80 Euro pro Liter vor, dass im Pflichtfahrgebiet eine Kraftstoffpauschale von einem Euro pro Fahrt erhoben werden darf.

Taxiunterbetriebe in Halle dürfen ab einem Kraftstoffpreis von 1,80 Euro pro Liter eine Kraftstoffpauschale pro Fahrt verlangen. (Foto: Dietmar Fund)
Taxiunterbetriebe in Halle dürfen ab einem Kraftstoffpreis von 1,80 Euro pro Liter eine Kraftstoffpauschale pro Fahrt verlangen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit dem 6. April 2022 dürfen Taxifahrer und –fahrerinnen im Pflichtfahrgebiet der Stadt Halle eine Kraftstoffpauschale von einem Euro pro Fahrt verlangen, sobald der durchschnittliche Preis für einen Liter Dieselkraftstoff oder Benzin auf mindestens 1,80 Euro pro Liter gestiegen ist. Das sieht die „3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte für Verkehr mit Taxen in der Stadt Halle (Saale)“ vor.

Dort heißt es, die Kraftstoffpauschale sei nach der Fahrt manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen. Sie gelte für den Tagtarif, den Nachttarif sowie den Sonn- und Feiertagstarif und müsse „in geeigneter Form“ dokumentiert werden.

Außerdem müsse außen am Taxi und innen ein Hinweis über die Erhebung der Pauschale angebracht werden. Der Text nennt als Beispiele hierfür Aufkleber an den Seitenscheiben, am Armaturenbrett oder neben dem Taxameter. Bei Ruf- oder Bestellfahrten müssen die Fahrgäste bereits bei der Bestellung auf die zusätzliche Pauschale hingewiesen werden.

Die Genehmigungsbehörde könne die Aussetzung beziehungsweise Wiedereinsetzung der Pauschale jederzeit anordnen, heißt es im Text abschließend.

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