Nach einer Erhöhung des Taxitarifs zum 1. Juli 2022 hat der Landkreis Heidenheim zum 1. September 2022 eine erneute Anpassung genehmigt. Die Landkreisverwaltung habe in Abstimmung mit den Taxiunternehmen einen Tarif ausgearbeitet, der eine „kostendeckende Erhöhung“ vorsehe, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Die Heidenheimer Taxitarif-Verordnung enthält einen Passus, der im Zuge der derzeit in einigen Regionen Deutschlands geführten Diskussion um die Einführung beziehungsweise Erhöhung eines „Rollstuhl-Zuschlags“ interessant ist. Im Paragrafen 3 zu Beförderungsentgelten steht im Abschnitt A zu den Grundpreisen folgende schöne Formulierung: „Grundpreis bei Inanspruchnahme (unabhängig von der Personengruppe) eines besonders ausgestatteten Fahrzeugs oder eines besonders umgebauten Fahrzeugs: 15,40 €“. Der Mindestfahrpreis einschließlich einer Fortschalteinheit beträgt 15,50 Euro. Die Heidenheimer Formulierung geht also nicht ausdrücklich auf die Rollstuhlbeförderung ein.
Laut der Zentralstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Heidenheim gibt es diese Formulierung seit der Taxitarif-Verordnung vom 1. Juli 2022. Ihr gegenüber sei der Mindestfahrpreis zum 1. September 2022 von 13,50 Euro auf 15,40 Euro erhöht worden.
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