Kreistag Rotenburg beschließt Zuschlag für Rollstuhltaxis

Zum Ärger des Behindertenbeirats enthält der neue Taxi-Tarif einen Zuschlag von sieben Euro pro Fahrt, der den Bezirksvorsitzenden der GVN-Fachvereinigung aus ganz anderen Gründen ärgert.

Für die Beförderung nicht umsetzbarer Fahrgäste im Rollstuhl darf im Landkreis Rotenburg (Wümme) jetzt ein Zuschlag von 7 Euro erhoben werden. (Symbolfoto: AMF-Bruns)
Für die Beförderung nicht umsetzbarer Fahrgäste im Rollstuhl darf im Landkreis Rotenburg (Wümme) jetzt ein Zuschlag von 7 Euro erhoben werden. (Symbolfoto: AMF-Bruns)
Dietmar Fund

Der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat am 23. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen, die Taxi-Tarifordnung zum 15. August 2022 zu ändern. Sie bringt außer einer Anpassung der Tarife an die mehrfache Erhöhung des Mindestlohns und die allgemeine Preissteigerung die Einführung eines „Rollstuhlzuschlags“. Er darf für die Beförderung von Fahrgästen erhoben werden, die im Rollstuhl sitzend befördert werden und nicht auf einen Fahrgastplatz umgesetzt werden können.

Für diesen Rollstuhlzuschlag hatte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem am 15. März 2022 gestellten Antrag zur Änderung der Taxitarife 15 Euro beantragt. Die Vorlage, die letztlich einstimmig beschlossen wurde, stützt sich mit den beschlossenen sieben Euro auf eine Empfehlung des Gutachters Linne + Krause. Es empfahl, „vorläufig“ einen Zuschlag in Höhe des erhöhten Großraum-Zuschlags zu erheben, der ebenfalls bei sieben Euro liegt. Das Gutachterbüro hatte zuvor ein im März 2020 vorgestelltes Gutachten aktualisiert und am 22. April 2022 vorgelegt.

Der Taxitarif war zuletzt am 1. Februar 2015 erhöht worden. Ihn hatten die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden gemeinschaftlich festgesetzt. Ob sie die Tariferhöhung zeitgleich durchführen und den Rollstuhlzuschlag ebenfalls einführen, müssen sie noch gesondert beschließen. Laut der „Kreiszeitung“ ist dieser Beschluss in den Landkreisen Verden und Osterholz bereits gefallen und steht im Landkreis Cuxhaven noch aus.

Letzteres bestätigt der Loxstedter Stefan Gödeke, Bezirksvorsitzender der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN). Er hält die vorgeschlagenen 7 Euro für eine „Frechheit“ und hofft, dass der Landkreis Cuxhaven einen Rollstuhlzuschlag von 15 Euro beschließt. „Wenn die 7 Euro kommen, werde ich dafür nicht fahren, denn wir verlangen bei unseren Mietwagen schon seit langem 15 Euro“, sagte er auf Anfrage von taxi heute. „Die werden auch bezahlt, ohne mit der Wimper zu zucken, weil die Fahrgäste froh sind, dass sie zu allen Zeiten mobil sein können.“ Gödeke ärgert sich vor allem über den Gutachter Thomas Krause, der für kein Argument zugänglich gewesen sei und verkenne, dass er mit seiner Empfehlung den Versuch des GVN konterkariere, einen landesweit gültigen, auskömmlichen Rollstuhlzuschlag einzuführen.

Die Einführung des Rollstuhlzuschlags stieß prompt auf den Protest des Behinderten-Beirats des Landkreises, wie mehrere regionale Tageszeitungen berichteten. Linne + Krause verweist in seinem Gutachten indessen darauf hin, dass in Göttingen bereits ein Rollstuhlzuschlag von 15 Euro erhoben werde. In den Landkreisen Diepholz und Northeim würden 10,50 Euro berechnet, in Hildesheim und Nienburg 5,00 Euro.

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