Landkreis Mühldorf erhöht Taxitarif

In Südostbayern wird der Tarif zum Jahreswechsel wegen des Mindestlohns erhöht, während zwei Zuschläge wegfallen.
Dietmar Fund

Selbst im vergleichsweise wohlsituierten Bayern ist der Mindestlohn für die Taxi- und Mietwagenunternehmer kein Pappenstiel. Ein Indiz dafür ist eine neue Tarifordnung im Landkreis Mühldorf, die von mehreren Taxiunternehmern beantragt worden war und am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Zum Jahreswechsel steigt dort der Grundpreis von 2,90 auf 3,40 Euro. Der Kilometerpreis erhöht sich von 1,35 auf 1,70 Euro. Gleichzeitig werden der Zuschlag für die „Entgegennahme von Fahrtaufträgen über Fernmeldeeinrichtung“ und der Zuschlag für Großraumtaxis gestrichen. Wie die für das Verkehrswesen zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt Mühldorf, Gabriele Springer, in einer Pressemitteilung erklärt, seien diese Zuschläge auf Wunsch der Taxiunternehmer gestrichen worden.

Die Behörde begründet die Erhöhung mit den gestiegenen Kosten für die Fahrzeugbeschaffung, den Unterhalt und Betrieb der Fahrzeuge und die Löhne. Dies gelte vor allem im Hinblick auf den Mindestlohn. Die Argumentation der Taxiunternehmer hatte also Erfolg.

Zuletzt war der Taxitarif im Landkreis Mühldorf im Juli 2006 erhöht worden. Im Nachbarlandkreis Altötting übrigens galten bis zu einer leichten Erhöhung in diesem Jahr zehn Jahre lang dieselben Tarife. Eine weitere Erhöhung wegen des Mindestlohns hat das dortige Landratsamt abgelehnt. Offenbar haben es die Unternehmer im Landkreis Altötting versäumt, regelmäßig Tariferhöhungen wegen gestiegener Kosten zu beantragen.

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