Taxi-Schreck Uber scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Das höchste deutsche Gericht hat die Beschwerde des Fahrtenvermittlers abgewiesen, womit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig ist.

Taxi Deutschland sieht durch den Beschluss des BGH eine Handhabe, mit der die Behörden konsequent gegen Uber vorgehen sollten. (Foto: Taxi Deutschland eG).
Taxi Deutschland sieht durch den Beschluss des BGH eine Handhabe, mit der die Behörden konsequent gegen Uber vorgehen sollten. (Foto: Taxi Deutschland eG).
Dietmar Fund

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. April 2022 den Beschluss getroffen, die Beschwerde des Plattformanbieters Uber gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückzuweisen. Damit ist dessen Urteil rechtskräftig und Uber muss für seinen Fahrdienst Lizenzen bei den zuständigen Behörden beantragen. Das schreibt die Genossenschaft Taxi Deutschland in ihrer Pressemitteilung vom 27. April 2022.

„Voraussetzung für eine Lizenz ist, dass Uber in Deutschland örtliche Niederlassungen gründet und damit in vollem Umfang den deutschen Steuergesetzen unterliegt“, schreibt Taxi Deutschland. Der geschätzte Umsatz von Uber hierzulande betrage mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr.

Taxi Deutschland erinnert jetzt daran, dass Beförderungen von Personen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis mit Geldstraßen bis zu 20.000 Euro für jeden Einzelfall bestraft werden könnten. Im Wiederholungsfall könne der Dienst von Uber verboten werden. Taxi Deutschland werde bei festgestellten Verstößen auch Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro beantragen, wenn Uber gegen eine Unterlassungsverfügung verstoße.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland eG, fordert jetzt, dass die Behörden konsequent handeln. Sein genossenschaftlicher Zusammenschluss versteht sich als Servicegesellschaft von Taxizentralen. Zum Geschäftsführenden Vorstand gehören außer Schlenker der Berliner Hermann Waldner und der Bremer Fred Buchholz.

Im Newsroom von Uber Deutschland steht zum Beschluss des BGH nichts.

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