VW-Tochter MOIA beantragt in Hamburg viele Konzessionen

Nach einem Probebetrieb soll der kommerzielle Shuttlebetrieb 2019 mit 100 Fahrzeugen starten. Die Flotte könnte innerhalb von vier Jahren auf 1.000 Fahrzeuge ausgebaut werden.
Die VW-Tochter MOIA hat mit solchen Elektro-Shuttles in Hamburg viel vor. (Foto: MOIA)
Die VW-Tochter MOIA hat mit solchen Elektro-Shuttles in Hamburg viel vor. (Foto: MOIA)
Dietmar Fund

Im vierten Quartal möchte die Volkswagen-Mobilitätstochter MOIA in Hamburg einen nicht genehmigungspflichtigen Probebetrieb mit Shuttlefahrzeugen starten. Den kommerziellen Betrieb möchte sie zum 1. Januar 2019 mit zunächst 100 Fahrzeugen aufnehmen. Dieser Fuhrpark soll schrittweise auf bis zu 1.000 Fahrzeuge aufgestockt werden. Dafür hat MOIA ab dem 1. Januar 2019 eine auf vier Jahre befristete Genehmigung für das Pooling Shuttle gemäß Paragraf 2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und für denselben Zeitraum eine Genehmigung für ein Exklusiv-Shuttle gemäß Paragraf 49 Absatz 4 PBefG beantragt. Das teilte Dirk Ritter auf Anfrage von taxi heute mit. Er leitet die Verkehrsgewerbeaufsicht in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wie Christian Brüggmann von der Taxen-Union Hamburg Hansa e.V. berichtet, wurden zu diesem Vorhaben alle Vertreter des Hamburger Taxigewerbes sowie Clever Shuttle und mytaxi angehört. Brüggmann sagte, er habe eine Stellungnahme erarbeitet und mit dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) abgestimmt. Sie sei allen anderen Hamburger Gewerbevertretern zur Verfügung gestellt und von allen Verbänden so verschickt worden.

Laut der taxi heute vorliegenden Stellungnahme vertritt der Verband die Meinung, dass der Antrag so nicht genehmigt werden sollte. Seine wichtigsten Gegenargumente: Erstens trenne MOIA die für das Pooling oder den Exlusiv Shuttle vorgesehenen Fahrzeuge nicht voneinander. Das erschwere der Behörde die Kontrolle über die Einhaltung der Rückkehrpflicht. Zweitens widerspreche ein Markteintritt mit bis zu 1.000 Fahrzeugen in einer Experimentierphase vollkommen dem Sinn der Experimentierklausel des PBefG. Drittens werde es zu existenzbedrohenden Umsatzeinbußen im Taxibereich kommen, weil das Projekt zwangsläufig auch zahlreiche Taxikunden abwerben werde. Viertens erachte der Verband den Effekt der Abwerbung von Fahrern als noch bedrohlicher als diesen Auftragsrückgang.

Laut dem Verband wolle MOIA außerdem nur zu lukrativen Betriebszeiten fahren, was er als „Rosinenpickerei“ ansieht. Im Übrigen sieht die Taxen-Union Hamburg Hansa e.V. einen für das vierte Quartal 2018 vorgesehenen Probebetrieb nicht als genehmigungsfrei an, obwohl bei ihm nicht einmal die Betriebskosten abgedeckt werden sollten. Es ergebe sich aus dem Probebetrieb nämlich ein mittelbarer Vorteil für den Betreiber, weil er Erkenntnisse erwerbe und einen ersten Kundenstamm aufbaue.

Eine weitere Stellungnahme hat Clemens Grün abgegeben, 1. Vorstand des HTV Hamburger Taxenverbands e.V. Er bemängelt eine mangelnde Rücksichtnahme auf die „Mobilitäts-Grundversorger ÖPNV und Taxi“. Außerdem führt er ins Feld, dass die Standardfahrzeuge von MOIA keine mobilitätseingeschränkten Menschen mitnehmen könnten. Senioren ohne Smartphone, die nicht App-affin seien, könnten das Angebot ebenso wenig nutzen wie Minderjährige ohne Kreditkarte und Bankkonto.

Michael Fischer, Pressesprecher von MOIA, erklärte gegenüber taxi heute, in der Startphase 2018/2019 gehe das Unternehmen von zunächst 200 Fahrzeugen aus. Wie und wann sich deren Zahl danach steigere, sei noch nicht klar. Die Zahl von 1.000 Fahrzeugen über den Gültigkeitszeitraum der Konzession hinweg sei ebenso perspektivisch zu sehen wie die Möglichkeit, zusätzlich zum Pooling auch ein Exklusiv-Shuttle einzuführen. Auch für dessen Einführung sei noch kein Zeitpunkt festgelegt.
 

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