Taxi-Ruf Köln will mytaxi-Aktion bremsen

Die Taxizentrale hat beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die Bezuschussung von bargeldlos bezahlten Taxifahren auch anderer Anbieter mit bis zu 15 Euro beantragt.
In der Kölner Taxi-Welt geht es gerade wieder einmal nicht sehr romantisch zu. (Foto: Dirk Tucholski/pixelio.de)
In der Kölner Taxi-Welt geht es gerade wieder einmal nicht sehr romantisch zu. (Foto: Dirk Tucholski/pixelio.de)
Dietmar Fund

Der Vorstand des Taxi-Rufs Köln hat den Kölner Rechtsanwalt Dr. Carsten Mathias damit beauftragt, beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die neueste Marketing-Aktion von Intelligent Apps für mytaxi zu beantragen. Im Rahmen der befristeten Aktion können auch Taxikunden, die ihre Fahrt nicht über mytaxi gebucht, aber bargeldlos bezahlt haben, bei Intelligent Apps einen Gutschein von bis zu 15 Euro für eine einzige Fahrt pro Kopf bekommen (taxi heute berichtete).

Laut Alexander Mönch, General Manager von Intelligent Apps, habe die Taxizentrale zunächst eine Unterlassungserklärung geschickt, deren Termin man habe verstreichen lassen. Danach sei der Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt worden. Dagegen habe sein Unternehmen eine Schutzschrift hinterlegt, über die der Richter am Landgericht nun ebenfalls entscheiden müsse.

Ein Artikel in einer Kölner Tageszeitung hatte fälschlicherweise den Eindruck erweckt, die Einstweilige Verfügung sei bereits ergangen.
 

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