Taxi-App-Vermittler muss unerlaubtes Bereitstellen verhindern

Wenn eine Taxi-App einen Taxifahrer außerhalb des Geltungsbereiches seiner Konzession vermittelt, handelt der Vermittler selbst unlauter, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Fall, der die App mytaxi betraf.

Auf Alexander Mönch, General Manager von Free Now für Deutschland und Österreich, dürfte nun ein hoher Programmieraufwand zukommen. (Foto: Free Now)
Auf Alexander Mönch, General Manager von Free Now für Deutschland und Österreich, dürfte nun ein hoher Programmieraufwand zukommen. (Foto: Free Now)
Dietmar Fund

Wenn ein Taxi-App-Vermittler Taxis auch an ortsfremde, für den betreffenden Ort nicht konzessionierte Taxis vermittelt, handelt er unlauter und ist für den vom vermittelten Taxiunternehmen begangenen Verstoß mitverantwortlich. Der Vermittler hat dem Taxifahrer durch die Übermittlung der Suchanfrage und die Zuteilung des Auftrags Beihilfe zu diesem Verstoß geleistet. Dieses am 20. Juli 2020 veröffentlichte Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 25. Juni 2020 in einer Berufungsverhandlung gegen den Betreiber der App mytaxi gefällt. Es trägt das Aktenzeichen 6 U 64/19 und ist nicht anfechtbar.

Laut der Pressemitteilung des Gerichts ist es für die hier angenommene Teilnehmerhaftung unerheblich, mit welchen Kosten das Umprogrammieren verbunden wäre, mit dem die Zuweisung von Aufträgen außerhalb des konzessionierten Gebiets verhindert werden könnte. Der beklagte App-Vermittler habe nicht in Abrede gestellt, dass dieses so genannte Zoning durch die Funktionalität der Standorterfassung via GPS möglich sei.

Dem Urteil liegt ein Fall aus dem März 2018 zugrunde. Damals hieß die App noch mytaxi, die heute unter der Marke Free Now vom Joint Venture von BMW und Daimler beworben wird. Mit ihr arbeitete ein Taxifahrer eines Wiesbadener Taxiunternehmens. Er stellte sich in einer Straße in Frankfurt am Main auf und schaltete sein Taxi in der App mytaxi frei. Dagegen klagte ein Taxiunternehmer aus Frankfurt am Main, der schon beim Landgericht Frankfurt am Main Recht bekam (taxi heute berichtete).

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