Landgericht München I verbietet Apps des Taxi-Schrecks Uber

Wegen des Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz wurden die Apps UberX, UberBlack und UberVan gestoppt.

Erst vor kurzem hatte Uber auch in München auffällig für seine Dienste geworben. (Foto: Uber)
Erst vor kurzem hatte Uber auch in München auffällig für seine Dienste geworben. (Foto: Uber)
Dietmar Fund

Die Apps UberX, UberBlack und Uber Van verstoßen gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Deshalb hat die unter anderem auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb spezialisierte 4. Handelskammer des Landgerichts München I sie verboten. Das schrieb das Gericht am 10. Februar 2020 in seiner Pressemitteilung. Nach Auffassung des Landgerichts haben die drei Apps in der am 2. Dezember 2019 aktuellen Version gegen das PBefG verstoßen.

Die Beklagte nehme mit ihrem jetzigen Modell der Apps zumindest billigend in Kauf, dass ihre Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten und gerade nicht der Mietwagenunternehmer, schreibt das Landgericht. Dass die Fahrer der Beklagten potentielle Fahrgäste mittels der App bereits sehen könnten, bevor sich der Mietwagenunternehmer eingeschaltet habe, führe zudem dazu, dass die Fahrer sich - ohne die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht zu beachten - unmittelbar zu den Fahrgästen begeben würden. Beides stelle einen Verstoß dar.

Uber hat laut dem Gericht erklärt, das Vorgehen sei mit den zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen gewesen. Das Unternehmen habe aber keine ausdrückliche Erlaubnis vorweisen können.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 4 HK O 14935/16 ist nicht rechtskräftig. Es kann aber sofort vollstreckt werden, sobald die klagende Taxiunternehmerin aus München eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro hinterlegt hat.

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