Landgericht Frankfurt untersagt App-Vermittlung von Uber

Mit sofortiger Wirkung hat das Gericht die Vermittlung von Mietwagen über die Uber-App wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße untersagt.

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Uber die Vermittlung von Mietwagen über seine App. (Foto: Uber)
Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Uber die Vermittlung von Mietwagen über seine App. (Foto: Uber)
Dietmar Fund

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 19. Dezember 2019 dem Unternehmen Uber untersagt, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer über seine App zu vermitteln. Damit hat es einer Klage der Taxi Deutschland Genossenschaft für Taxizentralen eG stattgegeben.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass Uber mehrere Wettbewerbsverstöße begangen habe. Zum ersten fehle Uber eine eigene Mietwagenkonzession, denn aus der Sicht der Fahrgäste erbringe Uber selbst die Dienstleistung und sei daher Unternehmerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Über trete nämlich auch in seiner Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf, wähle den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis.

Zum zweiten habe Uber gegen die im PBefG geregelte Pflicht verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Uber habe die Fahrer in diesem Punkt nicht ausreichend kontrolliert.

Drittens verstoße Uber gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen. Auch diesen Verstoß habe die Taxivereinigung belegen können.

Wie das Landgericht in seiner Pressemitteilung erklärt, gilt die Untersagung der Fahrtenvermittlung über die App von Uber ab sofort. Eine Übergangsfrist werde nicht gewährt, denn Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das Gericht schreibt aber auch, dass das Urteil mit dem Aktenzeichen 3-08 O 44/19 noch nicht rechtskräftig sei und noch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden könne.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V., begrüßte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. Der Verband fordere Uber auf, „seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen“. An den hierzulande geltenden gesetzlichen Maßstäben, die der Sicherheit der Fahrgäste und dem Verbraucherschutz dienten, müsse sich wie jeder andere auch Uber messen lassen.

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