Landgericht Frankfurt hat noch kein Uber-Urteil verkündet

Laut dem Kläger Taxi Deutschland eG wurde am 12. November 2019 nicht in der Hauptsache verhandelt und das Urteil vertagt, was die Pressesprecherin des Gerichts etwas differenzierter sieht.

In diesen Briefkasten wurde bestimmt auch die Klage der Taxi Deutschland eG eingeworfen. (Foto: OLG Frankfurt am Main)
In diesen Briefkasten wurde bestimmt auch die Klage der Taxi Deutschland eG eingeworfen. (Foto: OLG Frankfurt am Main)
Dietmar Fund

Erst für den 19. Dezember 2019 plant das Landgericht Frankfurt am Main die Urteilsverkündung zur Klage der Taxi Deutschland Servicegenossenschaft für Taxizentralen. Das teilte deren Pressesprecher Markus Burgdorf am Tag der ursprünglich geplanten Hauptverhandlung am 12. November 2019 mit.

Die Genossenschaft vertritt in dem Verfahren die Meinung, das in den Niederlanden ansässige Unternehmen Uber B.V. betreibe Personenbeförderung, ohne die dazu nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nötige Genehmigung zu haben. Außerdem verhindere die Vermittlungstechnik von Uber nicht, dass Fahrer Aufträge direkt von Uber zugewiesen bekommen, obwohl die Fahraufträge laut PBefG am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers eingehen müssten. Uber vermittle Fahrten auch an Mietwagenunternehmer, die die im PBefG vorgeschriebene Rückkehrpflicht für Mietwagen missachteten. Damit mache sich der App-Vermittler der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht schuldig.

Die Taxi Deutschland eG fordert deshalb in dem Gerichtsverfahren ein Verbot der per Smartphone-App erteilten Aufträge an Beförderungsunternehmen, solange Uber keine Genehmigung für den Mietwagenverkehr habe.

Die Pressesprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main erklärte auf Anfrage von taxi heute, die Verhandlung sei nicht vertagt wurden. Vielmehr sei wie am Ende einer Zivilprozessverhandlung üblich ein gesonderter Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt worden. Die Pressesprecherin bestätigte den Termin 19. Dezember 2019, schrieb aber auch, ob da ein Urteil verkündet werde, lasse sich noch nicht sagen.

Wie der Prozessbeobachter Axel Ulmer nach der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ergänzend schreibt, sei die Sach- und die Rechtslage sehr ausführlich diskutiert worden. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es der Klägerin wohl in allen Punkten zustimme.

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