Dieselbe Vorgehensweise hatte der App-Anbieter Intelligent Apps kürzlich in einer ebenfalls befristeten Aktion mit 15-Euro-Gutscheinen angewandt, gegen die der Taxi-Ruf Köln eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln hatte erwirken wollen. Aus Gründen des Wettbewerbsrechts hatte das Tochterunternehmen des Daimler-Konzerns schon bei der damaligen Aktion ausdrücklich Fahrten mit anderen als den vertraglich gebundenen Taxiunternehmen mit eingeschlossen.
Auch der Maximalbetrag von 10 Euro der Urlaubs-Aktion bezieht sich auf den Fahrpreis inklusive eines etwaigen Trinkgeldes. Die Aktion gilt naturgemäß nur für Fahrten in deutschen Großstädten, in denen mytaxi vertreten ist. Für Geschäftskunden und Business Account Kunden für Verrechnungsfahrten gilt die Aktion übrigens nicht. Die Aktionsbedingungen kann man sich als pdf-Datei unterhalb dieser Meldung herunterladen.
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