FiftyFifty-Taxi-App startet im Landkreis Kulmbach

Nach dem Landkreis Lichtenfels startet auch der Landkreis Kulmbach als Kooperationspartner am 16. November 2018 seine FiftyFifty Taxi-App.

Die Landräte Christian Meißner aus Lichtenfels (l.) und Klaus Peter Söller aus Kulmbach hatten ihre gemeinsame FiftyFifty-Taxi-App bereits im Juni 2018 vorgestellt. (Foto: Dietmar Fund)
Die Landräte Christian Meißner aus Lichtenfels (l.) und Klaus Peter Söller aus Kulmbach hatten ihre gemeinsame FiftyFifty-Taxi-App bereits im Juni 2018 vorgestellt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ab dem 16. November 2018 können auch junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, deren Erst- oder Zweitwohnsitz im Landkreis Kulmbach liegt, mit der FiftyFifty-Taxi-App an Wochenenden ein Taxi zum halben Preis bestellen. Der Landkreis bezahlt in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag oder vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens die Hälfte des Fahrpreises, wenn der Ausgangs- und Zielort im Landkreis liegen.

Für die Abwicklung der Fahrten arbeitet der Landkreis Kulmbach mit den Taxiunternehmen Gräf e.K. aus Stadsteinach und Taxi Ullrich Müller aus Kulmbach zusammen. Um das Angebot nutzen zu können, müssen die jungen Leute eine App installieren und sich in den Rathäusern oder im Landratsamt in der Regel mit der E-ID-Funktion ihres Personalausweises registrieren lassen. Danach wird ein eTicket erstellt, das ein Jahr lang gültig ist.

Das genaue Verfahren und die Abwicklung hat taxi heute bereits anlässlich des Starts im Nachbarlandkreis Lichtenfels in der Ausgabe 8-9/2018 geschildert. Generelle Infos gibt auch ein Flyer, den man als pdf-Datei im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladen kann.

Auf seiner Internetseite zum FiftyFifty-Taxi-Projekt gibt das Landratsamt Kulmbach übrigens bei den FAQ, den am häufigsten gestellten Fragen, noch einen netten Hinweis. Dort heißt es zur Frage, ob es weitere Regeln gebe, die man beachten müsse, grundsätzlich gelte Respekt den Taxifahrerinnen und Taxifahrern und anderen gegenüber.

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