Taxi-Bundesverband weist auf Uber X-Verbot in Düsseldorf hin

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen fordert die Aufsichtsbehörden und den Gesetzgeber nach einem weiteren Verbot des Dienstes Uber X zum Handeln gegen den Fahrdienstvermittler auf.

Während Uber seinen Dienst Uber X auf neue Städte wie Duisburg ausgeweitet hat, verbieten ihn immer mehr Gerichte in anderen Städten. (Foto: Sigrun Strangmann/Uber)
Während Uber seinen Dienst Uber X auf neue Städte wie Duisburg ausgeweitet hat, verbieten ihn immer mehr Gerichte in anderen Städten. (Foto: Sigrun Strangmann/Uber)
Dietmar Fund

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. vom 5. Mai 2020 hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf den Fahrdienstanbieter Uber dazu verurteilt, seine App Uber X zur Vermittlung von Fahraufträgen nicht mehr einzusetzen, wenn diese Beförderungen entgeltlich erfolgten und der Preis die Betriebskosten der Fahrt übersteige. Bei Zuwiderhandlung müsse der amerikanische Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro entrichten. Ersatzweise seien sechs Monate Ordnungshaft vorgesehen, schreibt der Dachverband der Landesverbände und Taxizentralen.

Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes, verweist in einer ersten Reaktion auf vergleichbare Entscheidungen in Köln, in München und vor dem Bundesgerichtshof. Alle hätten die Rechtswidrigkeit der Uber-Dienste bestätigt. Der Verband erwarte, dass die Aufsichtsbehörde und der Gesetzgeber endlich handelten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen kritisiert den arbeits- und zeitaufwändigen Weg über die Gerichte und stellt klar, dass er die dafür nötigen Aufwendungen lieber in die Verbesserung von Taxi-Dienstleistungen investieren wolle.

Dennis Klusmeier, Vorstandsvorsitzender der Taxi-Düsseldorf eG und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, erklärte dazu, die Zeit, in der Uber den Behörden auf der Nase herumtanzen könne, müsse endlich ein Ende haben.

Laut dem Pressesprecher von Uber Deutschland betrifft das Urteil den alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt werde. Daher habe die im April 2019 in Düsseldorf erhobene Klage auch keine Auswirkungen auf den Service in seiner jetzigen Form. Das Unternehmen wolle über die Zusammenarbeit mit lizensierten Mietwagen-Partnern und deren professionellen Fahrern langfristig ein guter und verlässlicher Partner für die deutschen Städte sein.

Uber hatte im Dezember 2019 auf die richterliche Kritik des Landgerichts Frankfurt am Main wegen der Verletzung der Rückkehrpflicht für Mietwagen mit einem abgewandelten Vermittlungsprozess reagiert (taxi heute berichtete).

Die Taxizentrale Düsseldorf eG als Kläger hat taxi heute den 20 Seiten umfassenden Urteilstext zur Verfügung gestellt. Er kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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