Taxi-Bundesverband lehnt KassenSichV-Entwurf des BMF ab

Die vom Verband gewünschte Einbeziehung von Taxametern und Wegstreckenzählern in die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) werde nicht praxisgerecht umgesetzt, kritisiert der BVTM.

Bei Taxametern (Foto) und Wegstreckenzählern sind noch einige technische, aber auch rechtliche Fragen ungeklärt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Bei Taxametern (Foto) und Wegstreckenzählern sind noch einige technische, aber auch rechtliche Fragen ungeklärt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen der Verbandsanhörung auch dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) die Gelegenheit gegeben, zur geplanten Einbeziehung von Taxametern und Wegstreckenzählern in die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung zu beziehen. In seiner Stellungnahme hat der BVTM nach einer dazu kurzfristig einberufenen virtuellen Tagung mit Experten aus der Finanzverwaltung, der Gewerbeaufsicht und den Taxameter-Herstellern erklärt, dass er diese Einbeziehung grundsätzlich begrüße. Eine gleichmäßige fiskalische Erfassung der Einnahmen in Taxis und Mietwagen setze aber eine Streichung der Befreiungsmöglichkeit von der Wegstreckenzählerpflicht voraus. Der Entwurf müsse gestoppt und grundlegend überarbeitet werden.

In einer vierseitigen detaillierten Stellungnahme hat der BVTM dem Ministerialdirektor Rolf Möhlenbrock (BMF) erläutert, weshalb die Verordnung seines Erachtens zurückgestellt werden muss. Nach seiner Auffassung sind zum Beispiel die nach der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes möglichen Tarifkorridore ebenso wenig berücksichtigt wie „konformitätsbewertete“ Software-Taxameter und –Wegstreckenzähler.

Auch die Übergangsvorschrift für das bisher bei „Fiskaltaxametern“ verwendete INSIKA-Verfahren sei nicht praxisgerecht, kritisiert der Verband. Die mittelfristige Abschaffung dieses eingeführten Systems sei widersinnig. Weitere eichrechtliche Probleme führt der BVTM ebenfalls an.

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