Taxameter: TSE-Nichtbeanstandungsregelung ist veröffentlicht

Bis längstens 31. Dezember 2025 dürfen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler noch ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) verwendet werden.

Noch haben die Taxi- und Mietwagenbetriebe eine Galgenfrist erhalten, aber ein Grund, sich zurückzulehnen, sollte das nicht sein. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Noch haben die Taxi- und Mietwagenbetriebe eine Galgenfrist erhalten, aber ein Grund, sich zurückzulehnen, sollte das nicht sein. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern im Sinne der Kassensicherungsverordnung ohne zertifizierte technische Sicherungseinrichtung (TSE) bis zum 31. Dezember 2025 nicht beanstandet werden solle. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.“

Auch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler solle bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, kein Anwendung finden, heißt es in schönstem Behördendeutsch. Selbst die Meldeverpflichtung für die Inanspruchnahme der Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technologie solle ebenfalls längstens für diesen Zeitraum nicht gelten. „Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben“, heißt es dazu noch.

Interessierte Leserinnen und Leser können das Schreiben als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen und ihrem Steuerberatungsbüro weiterleiten.

Jürgen Weberpals, Geschäftsführer des deutschen Semitron-Importeurs Heedfeld, war so freundlich, das Schreiben sofort taxi heute zur Verfügung zu stellen.

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