Fiskaltaxameter: Missverständnis beim INSIKA-Übergang

Der Bundesrat hat praxisgerechte Anregungen der Taxiverbände ignoriert und doch mehrere Fristen für das Auslaufen des INSIKA-Verfahrens beschlossen.

Der Bundesrat hat für den Umstieg von EU-Fiskaltaxametern mit INSIKA-Technik auf eine noch nicht definierte TSE mehreren Fristen zugestimmt. (Foto: Dietmar Fund)
Der Bundesrat hat für den Umstieg von EU-Fiskaltaxametern mit INSIKA-Technik auf eine noch nicht definierte TSE mehreren Fristen zugestimmt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 dem Regierungsentwurf für die Neufassung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zugestimmt. Er hat laut dem Bundesrats-Plenarprotokoll 1006 mehrheitlich alle Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses und des Verkehrsausschusses abgelehnt. Sie hatten unter anderem dazu geraten, für den vorgesehenen Übergang von Fiskaltaxametern mit dem INSIKA-Verfahren zu Geräten mit einer (noch nicht definierten) Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nur eine Frist zu setzen. Eine Folge dieser Beschlusslage ist, dass der Übergang durch mehrere Fristen verkompliziert wird.

Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) in einem Allgemeinen Rundschreiben berichtet, müssen Taxiunternehmer, deren EU-Taxameter schon vor dem 1. Januar 2021 eingebaut worden ist, erst zum 1. Januar 2026 auf eine TSE umsteigen. Sie müssen dem Finanzamt spätestens zum 31. Januar 2024 mitteilen, dass sie diese Übergangsfrist nutzen möchten. Wer sein Taxi nach dem 1. Januar 2021 und bis zur Verkündung der novellierten KassenSichV im Bundesgesetzblatt (die noch aussteht) mit INSIKA ausgestattet hat, muss dagegen schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung am 1. Januar 2024 umsteigen. Wer zwischen dem Termin der Veröffentlichung und vor dem 1. Januar 2024 ein bereits eingebautes Taxameter mit INSIKA-Technik ausbauen und in ein neues Taxi einbauen möchte, für den gibt es laut BVTM aktuell noch keine Regelung.

Am Abend nach der Bundesratssitzung hatte taxi heute über die Zustimmung des Bundesrates zur KassenSichV berichtet. Da zu diesem Zeitpunkt das Plenarprotokoll noch nicht zur Verfügung stand, wohl aber eine Datei mit den Empfehlungen der Ausschüsse, kam es zu dem Missverständnis, dass die beiden Ausschüsse ihre praxisgerechtere Lösung mit nur einem Übergangstermin durchgesetzt hätten. Wir bitten, dieses dem Wunsch nach Aktualität geschuldete Missverständnis zu entschuldigen.

Das Bundesrats-Plenarprotokoll 1006 kann als pdf-Datei im Download-Bereich dieser Meldung heruntergeladen werden. Der Tagesordnungspunkt „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ ist darin unter Punkt 86 auf Seite 309 zu finden.

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