Seit kurzem ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein „AO-Anwendungserlass“ als pdf-Datei herunterladbar. Es handelt sich um die „Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO“ vom 30. Juni 2023, die im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht worden ist. Sie erläutert auf insgesamt 41 Seiten, wie die Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler aussehen soll. Wie taxi heute in den letzten Jahren immer wieder berichtet hat, geht es darum, alle Geschäftsvorfälle in Taxis und Mietwagen elektronisch einzeln und lückenlos manipulationssicher aufzuzeichnen.
Das Dokument beschreibt unter anderem die Technische Sicherungseinrichtung (TSE), die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in sechs namentlich aufgeführten Technischen Richtlinien festgelegt habe. Das Vorgehen bei deren Ausfall sowie die elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen und Korrekturmöglichkeiten werden ebenso angesprochen wie Anforderungen an Belege und deren Ausgabe in elektronischer oder in Papierform.
Das Dokument nennt auch den 1.1.2024 für das Inkrafttreten bei EU-Taxametern und den Termin 1.1.2026 für EU-Taxameter, die vor dem 1.1.2021 mit der INSIKA-Technik ausgerüstet worden sind. Wie bereits berichtet, müssen Taxiunternehmer, auf deren Geräte dies zutrifft, deren weitere Nutzung dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.1.2024 formlos schriftlich oder elektronisch mitteilen, wofür fünf technische Informationen zwingend erforderlich sind. In dem entsprechenden Abschnitt steht auch, dass dieser verlängerte Termin nicht gilt, wenn ein solches mit INSIKA-Technik bestücktes EU-Taxameter aus einem Fahrzeug aus- und in ein neues eingebaut wird.
Für Wegstreckenzähler formuliert das BMF-Schreiben analoge Vorgaben. Sie greifen bei allen Wegstreckenzählern, „die nach einem mit gesonderten BMF-Schreiben veröffentlichten Datum neu in Verkehr gebracht wurden“.
Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen können den „AO-Anwendungserlass“ als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen und sich die sperrigen Regelungen zu Gemüte führen.
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