BMF nimmt Taxameter und Wegstreckenzähler ins Visier

Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht vor, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufzunehmen.

Wie vom Bundesverband Taxi und Mietwagen seit längerem gefordert, sollen außer Taxametern auch Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufgenommen werden. (Foto: HALE)
Wie vom Bundesverband Taxi und Mietwagen seit längerem gefordert, sollen außer Taxametern auch Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung aufgenommen werden. (Foto: HALE)
Dietmar Fund

Die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen soll bei elektronischen Kassen die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sicherstellen. Sie hat bislang weder Taxameter noch Wegstreckenzähler erfasst, was der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) bereits unter altem Namen und alter Führung sei Jahren bemängelt. Dies soll sich nun ändern. Das zeigt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Stand vom 22. März 2021, auf den Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Dienstleisters Payco, taxi heute hingewiesen hat.

Wie der Entwurf erläutert, soll die Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen auch bei diesen beiden elektronischen Aufzeichnungssystemen sicherzustellen, um einen „gleichmäßigen und effizienten Steuervollzug“ auch bei ihnen zu gewährleisten. Dadurch müssten auch Taxameter und Wegstreckenzähler die Anforderungen des Paragrafen 146a der Abgabenordnung erfüllen. Das bedeutet, dass die von ihnen erzeugten digitalen Grundaufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden müssen. Das soll unprotokollierte Änderungen oder Löschungen von Aufzeichnungen vereiteln.

Weil diese Geräte nicht mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen vergleichbar seien, müssten für sie in den Paragrafen 6a und 6b der KassenSichV die technischen Anforderungen an sie festgelegt werden, heißt es im Vortext des Entwurfs weiter. Offenbar ist an die Einbindung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Konformitätsbewertungsstelle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) für die Konformitätsbewertung der Wegstreckenzähler gedacht.

In der Woche vor Ostern hat sich in einer virtuell tagenden Arbeitsgruppe auch der BVTM des Themas angenommen. Wann die rechtliche Änderung in Kraft treten könnte, lässt sich noch nicht sagen.

Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können den 25 Seiten umfassenden Referentenentwurf im Download-Bereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.

Manfred Schröder von Payco nimmt für sein Kassensystem in Anspruch, bereits über die nach seiner Aussage schon seit dem 1. April 2021 geforderte technische Sicherungseinrichtung (TSE) für bar bezahlte Fahrten zu verfügen. Dies gelte nach seinem Kenntnisstand sonst nur noch für die Software von SuE.

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