TSE in Taxametern: BMF stellt Erleichterung in Aussicht

Eine Parlamentarische Staatssekretärin hat gegenüber dem Abgeordneten Michael Donth erklärt, dass das BMF-Schreiben zur Auslegung der Abgabenordnung nicht direkt mit der rechtlichen Regelung verbunden ist, auf die es Bezug nimmt.

Für die Einbindung von Taxametern in die Abgabenordnung könnte es eine Erleichterungsregelung geben, unter der wohl eine Verschiebung zu verstehen ist. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Für die Einbindung von Taxametern in die Abgabenordnung könnte es eine Erleichterungsregelung geben, unter der wohl eine Verschiebung zu verstehen ist. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16. Juni 2023 Taxameter-Hersteller und Verbände um eine Stellungnahme zum Stand der Implementierung einer Technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE) gebeten, „um den Umrüstungshorizont abschätzen zu können“. Das BMF wollte damit „belastbare Aussagen für die Prüfung einer Erleichterungsregelung hinsichtlich der zeitlichen Implementierung“ bekommen. Das schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage, die der Bundestagsabgeordnete Michael Donth an das BMF gerichtet hatte. Er wollte sinngemäß wissen, ob der Vorwurf des TMV zutreffe, dass das BMF die Verbände um eine Stellungnahme bis zum 30. Juli gebeten habe und trotzdem schon am 30. Juni ein BMF-Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder dazu auf seiner Homepage veröffentlicht habe.

Die Parlamentarische Staatssekretärin schrieb dem Abgeordneten, die eingegangenen Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet und mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Dabei würden die von Verbänden bezüglich der Umsetzungsfristen geäußerten Bedenken berücksichtigt und es werde „eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung“ angestrebt. Mit der Bemerkung, eine Entscheidung zu einer „Erleichterungsregelung“ sei noch nicht getroffen worden, stellt Hessel eine solche in Aussicht, auch wenn sie schreibt, die abschließende Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bliebe abzuwarten.

Der Anwendungserlass zum Paragrafen 146a Abgabenordnung (AEAO) sei davon getrennt zu beachten, erklärt Katja Hessel. Aufgrund des anstehenden Inkrafttretens der Regelung, die EU-Taxameter in den Anwendungsbereich der Abgabenordnung mit einbezieht, sei eine möglichst frühzeitige Veröffentlichung erforderlich gewesen. Wörtlich schreibt sie: „Eine Regelung von zeitlich beschränkten Erleichterungen, wie z. B. für die Umsetzung der KassenSichV, ist in dem AEAO nicht üblich. Solche zeitlich beschränkten Erleichterungsregelungen werden üblicherweise in gesonderten BMF-Schreiben veröffentlicht.“ Auch die Frage, ob es dazu ein gesondertes BMF-Schreiben geben solle, werde derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des TMV, hatte die Kleine Anfrage von Michael Donth angestoßen. Angesichts der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin erklärte er, der TMV werte den zeitlichen Ablauf weiterhin als „absurdes Zeichen“, auch wenn es sich um zwei voneinander getrennte Vorgänge handeln sollte. „Wenigstens deutet die Staatssekretärin in ihrem letzten Satz an, dass es eine `mögliche Erleichterungsregelung` geben könnte und hält sich damit die Hintertüre offen, die auch notwendig werden wird“, schreibt Meinhardt. Bedauerlich sei, dass das BMF der Bitte nach der Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur Umsetzung der KassenSichV bis dato nicht nachgekommen sei.

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