TSE-Pflicht: Neue Karte im Taxameter genügt dem BMF

Für die Erfüllung der TSE-Pflicht ist in einem Taxameter, das eine TIM-Karte für INSIKA hat, nur deren Tausch gegen eine TSE-Karte nötig, hat das Bundesfinanzministerium dem Dienstleister Payco geschrieben.

Manfred Schröder hat für sein System ePOS eine wichtige Klärung herbeigeführt. (Foto: Dietmar Fund)
Manfred Schröder hat für sein System ePOS eine wichtige Klärung herbeigeführt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Manfred Schröder, Geschäftsführer des Hamburger Dienstleisters Payco GmbH, hat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine wichtige Information zur technischen Umsetzung der TSE-Einführung in EU-Taxametern eingeholt, an der das Ministerium festhält. Eine Vertreterin des dafür zuständigen Referats hat ihm wörtlich Folgendes geschrieben: „Ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein Austausch der TIM-Karte im INSIKA System gegen eine TSE-Karte genügt regelmäßig den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.“

Schröder hatte beim BMF angefragt, ob sich die TSE im Taxameter befinden und das Eichamt einbezogen werden müsse und damit ein komplett neuer Taxameter mit integrierter Karte gefordert werde. Das ist für den Einsatz seines ePOS-Systems von großer Bedeutung, das als gesondertes Aufzeichnungssystem außerhalb des Taxameters eine Kassenfunktion habe. Es signiere den gesamten Geschäftsvorfall inklusive Taxameterdaten, hatte Schröder dem Ministerium geschrieben. Dessen Antwort vom 27. Juli 2023 hat er am 28. Juli 2023 publik gemacht.

Markus Gossmann, Vizepräsident des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), hat darauf unmittelbar mit einer Presseerklärung reagiert. Darin schreibt er zu der von Payco eingeholten Klarstellung, ihn erleichtere jedes „sinnvolles Signal aus dem Bundesministerium der Finanzen, das das Leben unserer Taxi- und Mietwagenunternehmer nicht noch weiter erschwert“. Es sei jedoch wichtig, eine „rechtssichere Ausgestaltung“ für alle Systeme zu ermöglichen und nicht nur für die bereits mit einer TIM-Karte ausgerüsteten INSIKA-Systeme, die nur in einem Teil der Taxiflotte verwendet würden.

Hier laufe man Gefahr, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft einzuführen. Daher versuche der TMV, für alle weiteren Systemlösungen rechtssichere Antworten zu bekommen. Gossmann erinnerte erneut daran, dass sein Dachverband (ebenso wie übrigens der ältere Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V./BVTM) den Einführungstermin 1.1.2024 für völlig unrealistisch halte.

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