Neues Eichrecht: Intax hält Konformitätserklärungen bereit

Der Entwicklungs- und Umbaupartner fast aller Pkw- und Transporter-Hersteller hat in seinen Taxi-Bedienanleitungen Informationen integriert, die Taxameter-Einbaubetriebe jetzt dringend für das Konformitätsverfahren brauchen.
Für die Serien-Taxis seiner vielen Partner unter den Herstellern hält Intax wichtige Infos zur Konformitätserklärung bereit. (Foto: Intax)
Für die Serien-Taxis seiner vielen Partner unter den Herstellern hält Intax wichtige Infos zur Konformitätserklärung bereit. (Foto: Intax)
Dietmar Fund

Bei der Anwendung des neuen Eichrechts auf Taxis ist Einiges nicht hundertprozentig festgelegt. Es konnte jedoch mit den Eichdirektionen der Bundesländer Übereinkunft darüber erzielt werden, dass bei Taxis mit einem Taxi-Paket ab Werk die Angaben der Autohersteller zum Wegstreckensignal als Konformitätserklärung zum Fahrzeug akzeptieren werden. Sie sind aber nur ein Baustein der Konformitätsbewertung, die nach wie vor erforderlich ist. Wichtig: Der Taxameter-Dienst braucht erstens die Konformitätserklärung des Autoherstellers, zweitens die des Taxameter-Herstellers, um selbst die Konformität des Gesamtfahrzeugs bei der Konformitätsbewertungsstelle beantragen zu können.

Diese Herstellerbeschreibungen fügt der Entwicklungs- und Einrüstpartner Intax jetzt sukzessive für alle Modelle der von ihm umgebauten Marken in die Taxi-Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller ein. Sie enthalten dann einen Hinweis auf den Serien-Status der von Intax vor der Auslieferung an den Endkunden vorgenommenen Taxi-Einbauten, eine Tabelle und einige Beschreibungen, die zu einer Konformitätsbescheinigung für das Fahrzeug gehören und ungefähr eine Seite ausmachen. Im Falle dieser „Serien-Taxis“ müssen nach der Umrüstung keine Signalwege mehr beschrieben werden. Zu finden sind die Taxi-Bedienungsanleitungen auf der Homepage von Intax bei den jeweiligen Taxi-Modellen.

Wichtig ist, dass die Fahrzeuge vom jeweiligen Hersteller beziehungsweise dessen Autohaus in Verkehr gebracht werden, dass also keine Nachrüstung nach dem Verkauf stattfindet. Zudem muss die Fahrzeug-Rechnung immer einen Verweis auf das Taxi-Paket der jeweiligen Marke enthalten, da die Konformitätserklärung meist mit vorgelegt werden muss.

Intax bietet den Konformitäts-Bewertungsstellen an, sich in Zweifelsfällen anhand der Fahrgestellnummer zu erkundigen, ob es sich um ein von dem Oldenburger Betrieb umgerüstetes „Serien-Taxi“ handelt. Auskünfte dazu erteilen die Kundenbetreuer.

In der Ausgabe 1-2/2016 informiert taxi heute detailliert über den Stand der Umsetzung des neuen Eichrechts bei Taxis und Mietwagen.
 

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