Nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen unterliegen auf Taxameter aufgesetzte Geräte, die vom Fahrer bedient werden, digitale Belege erstellen und Geschäftsvorfälle digital erfassen, keiner Pflicht zur Absicherung durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), weil sie keine eigenständige Kassenfunktion haben. Der Punkt bedürfe aber noch einer Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. So antwortete sinngemäß das „Bürgerreferat“ des Ministeriums auf eine Anfrage, die im Auftrag von Manfred Schröder gestellt worden war. Der Geschäftsführer der Payco GmbH reagierte damit auf ein Schreiben des Ministeriums an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. Juli 2019.
Schröder wollte als Hersteller von Zusatzgeräten zur digitalen Erfassung und Speicherung aller einzelnen Geschäftsvorfälle wissen, ob seine an Taxameter angedockten Geräte nach derzeitigem Rechtsstand ab dem 1.1.2020 einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung bedürfen oder nicht. Schröder zieht aus der Antwort den Schluss, dass es keine Änderung der Aufzeichnungspflichten zum 1.1.2020 geben werde. Er tritt damit Gerüchten entgegen, die seiner Schilderung nach von Behörden, Verbänden und Vertragswerkstätten eines Taxameter-Herstellers verbreitet worden sind.
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