Taxameter-Fachmann erklärt Umsetzung der TSE-Pflicht
Die Finanzbehörden verlangen mittlerweile digitale Daten, gespeichert auf einem Datenträger, den sie durch ihr Prüfprogramm laufen lassen können. Nicht bearbeitete digitale Daten können dabei aber ebenso zu einer Schätzung der Steuerschuld führen wie wenn man gar keine digitalen Daten vorweisen kann. Mit dieser Einstiegs-Bemerkung ließ Matthias Müller die 22 Teilnehmenden der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt aufhorchen. Er hielt dort am 4. November 2023 im Mühlenhotel Halle-Leipzig einen Vortrag über Umsetzung der TSE-Pflicht.
Trotz der Anfang Oktober 2023 veröffentlichten Nichtbeanstandungsregelung sollten Unternehmer und Unternehmerinnen nun schnellstens eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) nachrüsten, denn deren Einbau dauere längere Zeit. Bei bereits eingebauten Taxametern seien je nach Gerät Nachrüstungen und Software-Anpassungen nötig. Welche Maßnahmen dies bei den eigenen Geräten sind, solle man mit seinem Instandsetzungsbetrieb abklären, riet der Umrüster aus dem thüringischen Heilbad Heiligenstadt. Er zeigte eine Aufstellung von Taxametern, Spiegeltaxametern und All-in-One-Geräten der Hersteller Digitax, HALE, Semitron und Taxitronic, die bereits jetzt oder in naher Zukunft für die TSE geeignet seien. Für die Taxameter der Baureihe T 21/T 21 S von Kienzle gelte dies nicht. Seine Auflistung erhob nicht den Anspruch der Vollständigkeit.
Holger Kampmann von MPC-Software ergänzte, dass auch die vom Taxameter-Hersteller HALE angebotene Signierbox SEI eine neue Firmware benötige. Der Vertriebsleiter war mit einem Ausstellungsstand vertreten, ebenso Uwe Rose von Taxi Rent Gera, Sven Brysch von opta data und Sabine Schunk von mobile GARANTIE.
Nachdem aus dem Publikum die Frage gekommen war, ob der Fahrer bei Rechnungsfahrten gleich den Kostenträger eintragen solle und ob es nicht besser sei, die tagsüber signiert erfassten Daten als Unternehmer hinterher zu bearbeiten, antwortete Holger Kampmann, dies nachträglich zu tun, sei seines Erachtens ein „indiskutabler Aufwand“, wenn man mehr als ein Fahrzeug habe. Sowohl Kampmann als auch Müller rieten dazu, im Vorfeld im HALE-Datencenter oder im eigenen Backoffice die Auftraggeber von Rechnungsfahrten anzulegen und dem Fahrer mit dem Auftrag die Kreditorennummer mitzuteilen, die er dann ins Taxameter eingeben müsse. Auch auf Zuzahlungen könne man die Fahrer-App von MPC-Software einstellen, merkte Kampmann an.
Aus dem Publikum kamen immer wieder Stimmen, die erklärten, ihre Fahrer würde das überfordern. „Meine praktische Erfahrung ist, dass die meisten Fahrer es können und die wenigen, die es nicht können, sind in der Regel solche, die es einfach nicht wollen“, entgegnete ihnen Holger Kampmann. „Kleinere Fehler werden bei einer Betriebsprüfung vielleicht gerügt, sie führen aber noch nicht zu einer Schätzung.“
Andreas Fricke, der Vorsitzende der Fachvereinigung, regte an, der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), in dem die Fachvereinigung organisiert ist, solle eine „kleine Handreichung“ für die Unternehmer erarbeiten. LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer sagte eine solche Hilfe bis Ende des Jahres zu.
Bei der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Thüringen am 25. November 2023 in Erfurt wird Matthias Müller erneut über das Thema informieren.
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