Fiskaltaxameter: TVD kritisiert Finanzministerium

Mit deutlichen Worten der Kritik hat der Taxiverband Deutschland (TVD) auf den rechtskräftigen Beschluss des Bundesfinanzministeriums reagiert. Die dort definierte Aufbewahrungspflicht für alle Registrierkassentypen fördere die Schwarzarbeit im Mietwagengewerbe.
Redaktion (allg.)

Prinzipiell sei das Vorgehen des Bundesministeriums der Finanzen ein richtiger Schritt zur Bekämpfung von Schwarz- und Grauarbeit im Taxigewerbe, betonte TVD-Vorstandsmitglied Matthias Schmidt.

Jedoch mache die Aufbewahrungspflicht keinen Sinn, solange sie nicht für alle im Personenbeförderungsgewerbe eingesetzten Fahrzeuge gelte. Es gebe derzeit keine Pflicht, den vereinnahmten Fahrpreis im Fahrpreisanzeiger einzugeben. „Somit testiert der „Fiskaltaxameter“ oder „Fiskalwegstreckenzähler“ nur die Fahrt, die auch manuell erfasst wurde, Pauschalfahrten bleiben meistens außen vor“, bemängelt Schmidt. Diese Bargeldumsätze würden nicht erfasst. Die jüngsten Erfahrungen mit sogenannten Minicar-Unternehmern im Ortenaukreis hätten gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden durch ungenügende Regelungen an ihre Grenzen stoßen.

Der TVD äußerte daher die Befürchtung, dass durch irregulär arbeitende Unternehmen weiterhin ein ruinöser Preiskampf geführt wird, da diese sich von der Pflicht des Wegstreckenzählers befreien lassen und nur einen geringen Anteil des Umsatzes angeben.

Eine solche Vorgehensweise wäre aufgrund der Unterstützung des Finanzministeriums möglich. Der Beschluss des Ministeriums müsse daher dringend überarbeitet werden, um ein Scheitern des an sich richtigen Gedankens zu verhindern.

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