Fiskaltaxameter auf Eis gelegt?

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verabschiedet. Dieser bringt schärfere Ausweis- und Meldepflichten mit sich, verzichtet aber offenbar zunächst auf den ursprünglichen geplanten Taxameter mit Registrierkassenfunktion.

Redaktion (allg.)

Die wichtigsten Neuerungen, die nach einem erfolgreichen Gesetzgebungsverfahren dann zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten sollen, sind: Arbeitnehmer aus Branchen mit viel Schwarzarbeit wie dem Bau oder der Gastronomie, aber eben auch aus dem Personenbeförderungsgewerbe müssen dann stets amtliche Ausweispapiere mit sich führen. Der Sozialversicherungsausweis reicht ab 1. Januar nicht mehr aus. Zudem müssen neue Beschäftigungsverhältnisse in den besagten Branchen künftig ab dem ersten Tag dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden statt wie bisher mit der ersten Lohnabrechung. Ferner sollen Einwohnermeldeämter Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, sind die Pläne zur Einführung von Registrierkassen mit „Smart Card-Funktion“ erstmal auf Eis gelegt. Der Chip sei aber noch nicht Tisch, meldet Reuters weiter und beruft sich dabei auf das Finanzministerium. Ob der „Aufschub“ mit dem Widerstand der Wirtschaft, die die hohen Kosten kritisiert, oder mit technischen Schwierigkeiten einer Einführung zu tun hat (taxi heute berichtete darüber ausführlich in seiner Printausgabe vom Juli 2008) oder was die Minister sonst bewogen hat, davon Abstand zu nehmen, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen.

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