Bundesregierung will manipulationssichere Taxameter einführen

Mit einem „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ will die Bundesregierung bei ihrem Kampf gegen die Schwarzarbeit unter anderem auch Taxameterdaten ablesbar und kontrollierbar machen.

Redaktion (allg.)

Der Entwurf wurde gemeinschaftlich vom Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet. Das Ziel dieser Aktion ist klar definiert: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll weiter intensiviert werden. Dazu plant man beispielsweise eine bußgeldbewehrte Mitführungspflicht für Ausweispapiere. Die ursprüngliche Idee, eine Chipkarte einzuführen, wäre so nicht mehr nötig, da bereits ein amtlicher Ausweis zur Feststellung der Identifikation ausreiche, um beispielsweise den Anmeldestatus bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu überprüfen. Im Gegenzug könnte dafür allerdings auf die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises verzichtet werden. Erst vor wenigen Wochen wurde beschlossen, das Fehlen des Sozialversicherungsausweises mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro zu belegen. Darüber hinaus sieht der Entwurf, der noch Im Sommer das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und zum 1. Januar in Kraft treten soll, die Einführung einer Sofortmeldung vor. Gegenwärtig ist der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung zwischen dem 1. und 5. eines Monats zu melden. Über automatisierte Ausfüllhilfen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme sollen die Daten in einer Sonderdatei gespeichert sein. Auf diese Daten hätten dann der Prüfdienst der Rentenversicherer, die Zollbehörden im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung (FKS) und die Berufsgenossenschaften Zugriff. Auf Grundlage der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Registrierkassen“ erarbeiteten Vorschläge sollen künftig „kryptische Sicherungen der Buchungen in elektronischen Registrierkassen, Waagen, Taxametern und Wegstreckenzählern mittels einer Smart Card-Funktion“ eingeführt werden. Damit werden Manipulationen an Taxametern und Wegstreckenzählern, sofern sie eine Registrierkassenfunktion aufweisen, erkennbar. Ebenfalls gefordert ist eine Kassennachschau. Wer gegen die Aufzeichnungspflicht verstößt, soll künftig mit Bußgeldern belegt werden. Um klarzustellen, dass die genannten Maßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe angewendet werden können, sollen im Personenbeförderungsrecht die Vorschriften über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr entsprechend ergänzt werden.

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