Tachomanipulation jetzt eine Straftat

Ab sofort ist das Manipulieren von Tachometern unter Strafe gestellt. Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrs hatte die Bundesregierung im April auf den Weg gebracht (wir berichteten). Nun fand es auch die Zustimmung des Bundesrates.
Redaktion (allg.)
Bisher konnten so genannte „Tacho-Justierer“ aufgrund einer Gesetzeslücke in der Regel nicht für ihr Handeln belangt werden. Die entsprechenden Passagen im Paragraph 22b "Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitbegrenzern" des Straßenverkehrsgesetzes lauten wie folgt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“
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