Weg für Punktereform ist frei

Der Streit um die geplante Punktereform ist beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich auf einen Kompromiss-Vorschlag verständigt.
Redaktion (allg.)

Der Kompromiss sieht vor, dass auch nach der Reform ein freiwilliger Punkteabbau möglich ist. Verkehrssünder, die nach dem neuen Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, können freiwillig an einem etwa 400 Euro teuren Fahreignungsseminar teilnehmen und bekommen einen Punkt erlassen.

Wenn noch nach altem Recht ein Aufbauseminar oder die verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert wird, soll ein Rabatt von bis zu vier Punkten möglich sein. Allerdings können durch eine freiwillige Seminarteilnahme nur einmal in fünf Jahren Punkte abgebaut werden.

Neue Verstöße sollen außerdem nicht mehr zur Fristverlängerung bestehender Einträge führen. Zudem sollen mit Punkten nur noch Verstöße geahndet werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dafür werden als Ausgleich für den Punktewegfall die Bußgelder angehoben.

Wenn Bundestag und Bundesrat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigen, kann das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. In Kraft treten könnte die Punktereform dann zum 1. Mai 2014.

(sk)
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