Taxi-Verband und Städte nehmen zu Busspur-Plänen Stellung

Der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagen-Verbands wendet sich gegen die Idee des Bundesverkehrsministers, Busspuren auch für E-Roller und für Fahrgemeinschaften zu öffnen.

Da Busspuren nicht immer so leer sind wie die Straßen auf diesem Pressefoto, kritisiert der Taxiverband die Idee, sie für langsame E-Scooter und für Fahrgemeinschaften zu öffnen. (Foto: Daimler)
Da Busspuren nicht immer so leer sind wie die Straßen auf diesem Pressefoto, kritisiert der Taxiverband die Idee, sie für langsame E-Scooter und für Fahrgemeinschaften zu öffnen. (Foto: Daimler)
Dietmar Fund

Ein flüssiger öffentlicher Nahverkehr wird nur dann auf Dauer eine Alternative zum eigenen Pkw, wenn durchlässige Busspuren seine Vorfahrt wirklich garantieren. Deshalb ist es völlig unsinnig, Busspuren für weitere Nutzer zu öffnen. Fahrgemeinschaften sind zwar ein Beitrag zur Verkehrsentlastung, aber sie dürfen nicht zu Lasten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) gehen. Das verbreitete Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (vormals BZP) am 16. August 2019 sinngemäß als Antwort auf die Pläne des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer. Er hatte wie Müller über die Nachrichtenagentur dpa verkündet, er wolle es Kommunen im Zuge einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglichen, Busspuren für E-Roller und für mit mindestens drei Personen besetzte Pkw freizugeben. Das bezeichnet der Taxi-Verbandschef nun als zwar „wohl gut gemeint“, aber „absolut kontraproduktiv“.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund nahm am 19. August 2019 ebenfalls Stellung zu Scheuers Plänen. Er schreibt, um das so genannte Ridesharing zu ermöglichen, sollte diesen Fahrgemeinschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, Busspuren zu nutzen. Da das Parken zweiter Reihe, über das Scheuer ebenfalls nachgedacht hatte, in vielen Städten den Verkehrsfluss hemme und für Staus und zusätzliche Umweltbelastung sorge, sei es richtig, das Zuparken von Radwegen und Schutzstreifen stärker als bisher zu sanktionieren. Der Verband warnt aber vor der „Illusion, dass man mit immer neuen und härteren Strafen die Verkehrsprobleme in Deutschland nachhaltig löst“.

Viel wichtiger sei es unter anderem, mediengerecht für ein vernünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu werben. So zeigten die Kampagnen für die Bildung von Rettungsgassen durchaus Wirkung.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband nahm weder zu den verschärften Bußgeldern für die unterlassende Bildung von Rettungsgassen noch zu jenen für das Parken in zweiter Reihe Stellung. Die Bildung von Rettungsgassen scheint in der Debatte generell unumstritten zu sein. Das kurzzeitige Parken in zweiter Reihe lässt sich sicher in vielen Taxi- und Mietwagen-Einsätzen nicht hundertprozentig vermeiden, wenn zum Beispiel gehbehinderten Fahrgästen lange Wege erspart bleiben sollen.

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