Raser haben vor Gericht selten Erfolg

Laut einem Vertreter des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hat höchstens ein Prozent der Einsprüche Erfolg und nur Anwälte verdienen an den Verfahren.

Dr. Detlev Lipphard findet, dass die Verkehrsüberwachung von Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden sollte. (Foto: Dietmar Fund)
Dr. Detlev Lipphard findet, dass die Verkehrsüberwachung von Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden sollte. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Anders als es Rechtsanwälte in ihrer Werbung suggerieren, haben Raser vor Gericht wenig Glück. Nur die Anwälte machen damit ihren Gewinn, denn die Erfolgschancen liegen nur im einprozentigen Bereich: Das erklärte Dr. Detlev Lipphard, Leiter des Referates Verkehrstechnik des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), am 22. Juni 2018 bei einem DVR-Presseseminar in Lüdenscheid.

Lipphard erklärte die geringen Erfolgschancen von Einsprüchen vor Gericht mit dem Umstand, dass die Messverfahren immer besser würden und die Juristen sie immer schwerer widerlegen könnten. Weil die Raser in der Regel uneinsichtig seien, sei gute Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar, die die Geschwindigkeitskontrollen begleiten müsse.

Der DVR-Mann sprach sich für jährliche Pressekonferenzen aus, in denen Kommunen unter Ausschluss ihres Kämmerers, aber zusammen mit der Polizei eine Bilanz ihrer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ziehen und schildern, weshalb sie sie als notwendig erachten. Den Kämmerer solle man nicht einbeziehen, um dem Vorwurf entgegenzutreten, den Kommunen gehe es nur um eine „klingelnde Kasse“. Ruhig zeigen sollten die Städte und Gemeinden auch den Vandalismus, der ihre „Starenkästen“ oft treffe.
 

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