Wichtige Fristen für 2018er-Steuererklärungen nahen

Wer seine Steuererklärung für 2018 selbst erstellt, muss sich sputen. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat bis Frühjahr 2020 Zeit.

Wer seine Einkommensteuererklärung für 2018 selbst erstellt, muss sich mit der Abgabe beeilen. (Foto: Dietmar Fund)
Wer seine Einkommensteuererklärung für 2018 selbst erstellt, muss sich mit der Abgabe beeilen. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Die jährliche Steuererklärung muss mal wieder beim Finanzamt eingereicht werden. Und dabei gibt es unter Umständen mehrere verschiedene Steuererklärungen abzugeben. Neben der klassischen Einkommensteuererklärung kommen insbesondere die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung und bei Körperschaften die Körperschaftsteuererklärung in Betracht.

Ab 2018 haben sich die Abgabefristen geändert. Diejenigen, die einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärungen beauftragen, haben zwei Monate mehr Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die verlängerte Abgabefrist läuft nunmehr bis zum 02. März 2020.

In Einzelfällen ist das Finanzamt berechtigt, die Einkommensteuererklärung vorzeitig anzufordern. In der Regel wird das Finanzamt Steuererklärungen vorzeitig anfordern, wenn zum Beispiel für das vorangegangene Jahr die erforderlichen Erklärungen verspätet oder gar nicht abgegeben wurden, oder sich im vorangegangenen Jahr eine hohe Abschlusszahlung ergeben hat oder eine hohe Abschlusszahlung erwartet wird. Auch eine Zufallsauswahl ist möglich. Diejenigen hingegen, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, müssen die neue Abgabefrist zum 31. Juli 2019 im Hinterkopf behalten.

Diese Fristen gelten nur für diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Es gibt aber auch Personen, die nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dabei handelt es sich meistens um Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuer nach der Steuerklasse IV erhoben wurde. Wenn diese keine anderen Einnahmen, zum Beispiel Elterngeld, oder zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, können sie auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichten. Wenn trotzdem eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden soll, muss diese innerhalb von 4 Jahren, das heißt für das Steuerjahr 2018 bis zum 31.12.2022, beim Finanzamt eingehen. Christian Anemüller, Dipl.-Finw. (FH)

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