Neuerungen 2013, Teil 2: Elster nur noch mit Zertifikat

Nach dem Jahreswechsel nimmt das Finanzamt nur noch Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen mit elektronischer Authentifizierung entgegen.
Redaktion (allg.)

Mit Wirkung zum 1.1.2013 ist durch eine Änderung in § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eine einfache elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, dem Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie von Lohnsteueranmeldungen nicht mehr möglich. Es wird dafür ab Januar ein elektronisches Zertifikat benötigt.
Dazu ist eine vorherige Registrierung über das Portal der Finanzverwaltung „elsteronline“ notwendig, wenn die Abgabe nicht über kommerzielle Anbieter wie Datev erfolgt.


Die Neuregelung betrifft alle ab dem 1. Januar 2013 übertragenen (Vor-)Anmeldungen und auch jene für Dezember 2012 bzw. bei Dauerfristverlängerung auch für November 2012, wenn diese erst 2013 übermittelt werden.
Die Registrierung erfolgt über das elsteronline-Portal der Finanzverwaltung (www.elsteronline.de). Dabei legt der Anmelder ein persönliches Kennwort fest, mit dem dann der Zugriff auf das elektronische Zertifikat erfolgt.


Die Zugangsberechtigung wird auf dem Postweg versandt, was rund zwei Wochen dauern kann - aufgrund des höheren Anmeldeaufkommens zum Jahreswechsel eventuell sogar etwas länger.
Es wird keine Übergangsfrist zum Anfang 2013 geben. Können Unternehmer ihre Voranmeldung nicht rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermitteln, müssen sie mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.


Im dritten Teil unserer Serie informieren wir Sie am Montag in Kurzform über weitere wichtige Änderungen des kommenden Jahres, die sich unter anderem mit Steuern und Versicherungen beschäftigen.
 

(sk)
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