Mit Taxler-Benefits sparen auch Unternehmer

Wie Taxi- und Mietwagenunternehmer ihre Fahrer mit steuerfreien Benefits motivieren und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparen können, schilderte ein Referent beim Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV).

Maximilian Vierhaus nannte einige „Goodies“, die den Zuhörern nicht so geläufig waren wie Tankgutscheine. (Foto: Dietmar Fund)
Maximilian Vierhaus nannte einige „Goodies“, die den Zuhörern nicht so geläufig waren wie Tankgutscheine. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenunternehmer können ihren Angestellten weitaus mehr steuerbegünstigt, steuerfrei und frei von Sozialabgaben zukommen lassen, als allgemein bekannt ist. Die „Goodies“ erschöpfen sich längst nicht mit dem bekannten Tankgutschein. Das bemerkten die rund 70 Teilnehmer der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr das Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV). Sie fand am 16. November 2019 in Erfurt statt.

Maximilian Vierhaus, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der vierhaus Lohnkostenmanagement GmbH aus Berlin, sorgte dort mit seinem Referat für einige „Aha-Effekte“. Er stellte als „steuerlich geförderte Benefits“, für die weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Sozialabgaben bezahlen müssen, unter anderem „Erholungs-Beihilfen“ als Teil des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes vor. Der Arbeitgeber dürfe jedem Mitarbeiter 150 Euro bezahlen, für die er wegen der pauschalen Versteuerung rund 190 Euro rechnen müsse. Verheirateten dürfe er weitere 100 Euro und für jedes Kind weitere 50 Euro überweisen.

Bis zu 50 Euro monatlich dürften Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch als „Internet-Pauschale“ zahlen, wenn die ihnen bescheinigten, dass sie das Internet privat nutzten und dafür eine Flatrate über einen bestimmten Betrag bezahlten. Die übliche Flatrate von 30 Euro koste den Arbeitgeber dann rund 38 Euro monatlich.

Als weitere Möglichkeit nannte Vierhaus den „Job Lunch“. Arbeitgeber könnten derzeit den Kauf von Lebensmitteln oder Snacks beim Bäcker, im Restaurant oder im Supermarkt mit 3,40 Euro pro Tag fördern. Die dafür nötigen Belege könnten die Mitarbeiter dann über eine Smartphone-App erfassen und an die Lohnbuchhaltung weiterleiten.

„Wenn wir ein Unternehmen betreuen, schauen wir uns immer erst an, was es seinen Mitarbeitern schon bietet“, erklärte der Referent. „Dann erarbeiten wir Vorschläge und fragen beim Finanzamt am Betriebssitz nach, ob es die akzeptieren würde.“ Seine Dienste lässt sich das Beratungsunternehmen mit pauschalen Beträgen für jeden Baustein und jede Idee vergüten. Das sagte Vierhaus zu taxi heute.

Mehr zur Thematik lesen Sie demnächst in taxi heute.

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