Grenzüberschreitende Fahrten: Auswärtiges Amt greift ein

Taxiunternehmer in den grenznahen Gebieten zu Polen müssen wegen eines neuen Gesetzes zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand hinnehmen. Nun bemüht sich das Auswärtige Amt offenbar um Entlastung.
Redaktion (allg.)

Nach einer Meldung der Onlinezeitung „FAKTuell“ hat sich das Auswärtige Amt jetzt direkt an die deutsche Botschaft in Warschau gewandt, um gemeinsam mit dem polnischen Finanzministerium eine Lösung zur Entlastung der deutschen Taxiunternehmer zu finden.

Hintergrund des Ärgers zahlreicher deutscher Taxiunternehmer ist ein neues Umsatzsteuergesetz, das sie seit Jahresbeginn dazu zwingt, bei grenzüberschreitenden Fahrten den entsprechenden Teil ihrer Touren in Polen zu versteuern. Und das ab den ersten Metern und nicht, wie es umgekehrt für ausländische Taxiunternehmer in Deutschland der Fall ist, erst außerhalb einer Zehn-Kilometer-Zone nach Grenzübertritt.

Dazu müssen deutsche Taxiunternehmer einen separaten Taxameter kaufen, diesen regelmäßig eichen lassen, eine polnische Steuernummer beantragen und in regelmäßigen Abständen ihre Umsätze gegenüber dem Finanzamt in Warschau erklären.

Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald klar ist, ob und inwiefern der jetzige Vorstoß des Auswärtigen Amts Erfolg hatte.

(sk)
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