Hilfestellung für Datenschutz-Unterrichtung

Wer seine Mitarbeiter auf ihre Datenschutz-Pflichten hinweisen möchte, kann sich dazu kostenlos eine erste Hilfe bei den bayerischen Datenschützern holen.
Jeder Taxiunternehmer muss seine Mitarbeiter über Neuerungen beim Datenschutz informieren. (Foto: Dietmar Fund)
Jeder Taxiunternehmer muss seine Mitarbeiter über Neuerungen beim Datenschutz informieren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Zu den ersten Pflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört die Unterrichtung ihrer Mitarbeiter über die Neuregelungen. Was dabei von ihnen verlangt wird, erfahren Unternehmer im Kurzpapier Nr. 19 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Es trägt den sperrigen Titel „Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO“.

Das Papier umfasst fünf Seiten und enthält ein Muster für eine schriftliche Verpflichtung, die auch Taxi- und Mietwagenunternehmer mit ihren Beschäftigten abschließen sollten. Wer solche unterschriebenen Papiere neben anderen ausgefüllten Formularen bei einer Kontrolle sauber abgeheftet präsentieren kann, hat nach Meinung von Datenschutz-Experten gute Chancen, selbst beim Nachweis erster Fehler mit einer Ermahnung davonzukommen.

Das Papier Nr. 19 und die 18 vorangegangenen kann man kostenlos als pdf-Datei von der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht herunterladen. Das aktuelle Papier ist auch im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung hinterlegt.
 

Logobanner Liste (Views)