Schleuser-Verurteilungen reißen nicht ab

Schon wieder wurde ein deutscher Taxifahrer in Dänemark wegen angeblicher Beihilfe zur Schleusung verurteilt. Wieder zu 50 Tagen Haft. Nachdem die Empörung in den Fällen Gökcen und Ridder noch groß war, hat man sich bei den Verbänden, der Politik, Medien und Öffentlichkeit nun offenbar schon an die regelmäßigen ungerechtfertigten Verurteilungen gewöhnt.
Redaktion (allg.)

Ende Februar hatte der Flensburger Taxiunternehmer Hans-Werner L. (50) drei Iraker vom Bahnhof in Flensburg zum Bahnhof im dänischen Pattburg gefahren. Dort wurde sein Taxi kontrolliert - und er unter Schleuser-Verdacht festgenommen. Der gleiche Sachverhalt wie in den beiden anderen Fällen also. Allerdings war sich Hans-Werner L. der Problematik nach eigenem Bekunden durchaus bewusst - erst vor kurzem habe er eine Infoveranstaltung zum Thema besucht. Deshalb habe er die Iraker während der Fahrt mehrfach gefragt, ob sie gültige Papiere hätten, was diese bejaht hätten. „Während der Fahrt wollte ich die Ausweise sehen. Man zeigte mir eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende. Ich ließ nicht locker, die Männer kramten in ihren Rucksäcken. Dann waren wir schon über die Grenze. Ich stoppte, zog den Zündschlüssel ab und drohte: ,Wenn ich jetzt nicht die Pässe sehen darf, fahre ich nicht weiter und rufe die Polizei.“

Doch dazu kam er nicht – die Beamten waren schneller. Am vergangenen Donnerstag dann das Urteil des Gerichts in Sonderburg: 50 Tage Haft plus ein fünfjähriges Einreiseverbot. Man gewöhnt sich eben an alles, möchte man meinen, wenn man die Resonanz auf das jüngste ungerechtfertigte Urteil betrachtet. Bei den Verurteilungen von Cebrail Gökcen und Jörg Ridder war die Empörung noch groß. Taxi-Kollegen demonstrierten an der dänischen Grenze, die Taxiverbände kritisierten das Verhalten der dänischen Justiz aufs Schärfste und auch TV-Talker Johannes B. Kerner nahm sich des Themas an und lud die beiden betroffenen Kollegen in seine Sendung ein. Verglichen damit fand die Verurteilung von Hans-Werner L. nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, obwohl auch bei ihm der Vorwurf der vorsätzlichen Beihilfe zur Schleusung absurd ist und auch er zu Unrecht verurteilt wurde.

Bleibt zu hoffen, dass die Verbände weiter Druck auf die Politik ausüben, damit dass Thema nicht in Vergessenheit gerät und für Taxifahrer endlich Rechtssicherheit besteht.

Auch im benachbarten Österreich ist kürzlich wieder ein Taxler wegen angeblicher Schlepperei verurteilt worden. Der 32-Jährige Ungar war am österreichisch-ungarischen Grenzübergang Nickelsdorf von der Polizei angehalten worden. In seinem Taxi saßen sein 30-jähriger Freund und zwei serbische Staatsbürger. Diese hätten sich zwar als Asylwerber in Ungarn aufhalten dürfen, hatten aber offenbar keine Berechtigung, nach Österreich einzureisen. Der Taxler selbst war sich keiner Schuld bewusst. Er habe die Serben für 200 Euro nach Wien bringen sollen und gedacht, dass alles rechtens sei. „Mir war aus dem Fernsehen bekannt, dass Ungarn beim Schengen-Abkommen ist. Ich dachte, dass man ungehindert nach Österreich einreisen darf, wenn man sich legal in Ungarn aufhält“, sagte er vor Gericht aus. Etwas eigenartig mutet allerdings an, dass sein ebenfalls angezeigter Freund, der mit im Taxi saß, nicht zur Gerichtsverhandlung erschien. Der Richter jedenfalls warf dem ungarischen Taxifahrer vor, dass dieser sich nicht genau über die Identität seiner Taxigäste informiert hatte. Er habe sich mit „Papieren ohne Lichtbild“ zufrieden gegeben. Die Konsequenz: Eine Haftstrafe in Höhe von acht Monaten. Zwei davon muss der Ungar absitzen, der Rest wurde auf Bewährung verhängt.

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