Taxler bremste CleverShuttle kurz ein

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einer Klage eines Hamburger Taxiunternehmers gegen die Ausweitung des Ride-Sharing-Dienstes aufschiebende Wirkung zugesprochen. Darauf hat die Behörde den Sofortvollzug angeordnet.

CleverShuttle darf seine Hamburger Flotte trotz eines Einspruchs auf 50 Fahrzeuge aufstocken. (Foto: CleverShuttle)
CleverShuttle darf seine Hamburger Flotte trotz eines Einspruchs auf 50 Fahrzeuge aufstocken. (Foto: CleverShuttle)
Dietmar Fund

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 20. Dezember 2018 den Beschluss getroffen, einer Klage eines Hamburger Taxiunternehmers gegen die Ausweitung der Genehmigung für den Mobilitätsdienstleister CleverShuttle aufschiebende Wirkung zuzusprechen. Der Unternehmer hatte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aufstockung des Fuhrparks von CleverShuttle von 20 auf 50 Fahrzeuge beantragt.

CleverShuttle als Mehrheitsbeteiligung der Deutschen Bahn hatte beabsichtigt, das App-basierte Ridesharing mit elektrisch oder von Brennstoffzellen angetriebenen Fahrzeugen entsprechend auszudehnen. Seinen Antrag vom Dezember 2017 hatte das Unternehmen damit begründet, dass der beabsichtigte Bündelungseffekt der Fahrten bei nur 20 Fahrzeugen kaum verlässlich erprobt werden könne.

Die Genehmigungsbehörde hatte dem Aufstockungsantrag und dem Antrag auf eine Verlängerung der Genehmigung gemäß der Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) am 9. Februar 2018 überwiegend stattgegeben und den Erprobungszeitraum bis Februar 2020 verlängert. Dagegen hatte der Antragsteller geklagt, der drei Taxikonzessionen hält.

Der 42 Seiten umfassende Schriftsatz der Fünften Kammer des Gerichts zeigt, dass sich die Kammer ihr Urteil nicht leicht gemacht hat. Sie schreibt darin unter anderem, es sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Behörde nicht hinreichend mit der Frage auseinander gesetzt habe, welche Überschneidungen zwischen den Dienstleistungen von CleverShuttle und des Taxigewerbes bestehen könnten.

Wie man auf der Internetseite dieklage.de des Taxiunternehmers nachlesen kann, hat die Genehmigungsbehörde kurzfristig auf den Beschluss reagiert. Sie hat am 21. Dezember 2018 beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt und den Vollzug der Erweiterungs-Genehmigung angeordnet. Darin heißt es wörtlich: „Die Anordnung der sofortigen Vollziehung geschieht im überwiegenden Interesse der CleverShuttle Hamburg GmbH und im öffentlichen Interesse“.

Ohne die „wirtschaftlich notwendige Betriebsausweitung“ wären die Erprobung und deren Finanzierung in Frage gestellt. Die aufschiebende Wirkung des Einspruchs würde wegen des zeitlich begrenzten Erprobungszeitraums die Erprobung verhindern, auch wenn die Beschwerde am Ende zurückgewiesen werde. Bei der Abwägung der Interessen sei festzustellen, dass das „konkret belegte wirtschaftliche Interesse der CleverShuttle Hamburg GmbH“ die „bloß abstrakte Sorge“ des Taxiunternehmers bei weitem überwiege.

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