Stadt Hannover: MOIA darf im Juli 2018 starten

Die Genehmigung für das Ridepooling der Mobilitätstochter von Volkswagen gilt zunächst für 150 Fahrzeuge.

MOIA setzt zunächst VW T 6 als Shuttle ein, muss aber nach und nach auf Elektrofahrzeuge umstellen. (Foto: MOIA)
MOIA setzt zunächst VW T 6 als Shuttle ein, muss aber nach und nach auf Elektrofahrzeuge umstellen. (Foto: MOIA)
Dietmar Fund

Die Landeshauptstadt Hannover hat der MOIA Operations Germany GmbH die Genehmigung erteilt, ab Juli 2018 ihren Pooling-Shuttle-Service mit zunächst 150 Fahrzeugen zu erproben. Die Genehmigung gilt sowohl für die Buchung von Sammelfahrten über die Pooling-App als auch für den Mietwagenverkehr, bei dem auch einzelne Fahrgäste befördert werden dürfen.

Die Genehmigung ist an einige Auflagen geknüpft. Das Halten an den vorgesehenen virtuellen Haltepunkten muss nach der Straßenverkehrsordnung zulässig sein. Taxihalteplätze und Bushaltestellen sind dabei tabu. MOIA muss ausreichend Stellplätze auf einem Betriebshof nachweisen. Das Fahrtentgelt, das beim Pooling pro Person und Strecke ermittelt wird, muss über dem Tarif des Verkehrsverbundes für eine Einzelfahrt in einer Zone liegen und darf diese Grenze nur bei einer Gruppenbuchung unterschreiten. Der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge muss bis 2020 auf die Hälfte des Fuhrparks steigen. Zum Ende des Genehmigungszeitraums sollen alle emissionsfrei sein.

Ursprünglich hatte MOIA die Genehmigung für 250 Fahrzeuge beantragt. Mehr als die zunächst genehmigten 150 darf das Unternehmen später aber nur einsetzen, nachdem die Stadt festgestellt hat, dass dem keine öffentlichen Verkehrsinteressen entgegenstehen. „Insbesondere darf das örtliche Taxigewerbe nicht in seiner Funktionsfähigkeit bedroht werden“, erklärt die Stadt dazu.

Die Vergabekammer Lüneburg hatte zuletzt die Genehmigung geprüft, was den ursprünglich geplanten Starttermin verzögert hat (taxi heute berichtete). Die Überprüfung habe keine vergaberechtlichen Bedenken ergeben, schreibt die Stadtverwaltung dazu.
 

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