Hamburger Verwaltungsgericht setzt MOIA Grenzen

Auf die Klage eines Hamburger Taxiunternehmers darf die Volkswagen-Tochter ihr Ridesharing vorerst nur mit maximal 200 Fahrzeugen erproben.

Die Ausbreitungsgeschwindigkeit der schicken Elektro-Crafter von MOIA wird in Hamburg erst einmal gebremst. (Foto: MOIA)
Die Ausbreitungsgeschwindigkeit der schicken Elektro-Crafter von MOIA wird in Hamburg erst einmal gebremst. (Foto: MOIA)
Dietmar Fund

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg wird beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen, die Erprobungsgenehmigung für das Ridesharing von MOIA auf 200 Fahrzeuge zu begrenzen. Das teilte die Behörde am 24. April 2019 mit, an dem der Beschluss getroffen worden war. Die Begrenzung auf 200 Fahrzeuge zwinge zur Reduzierung des Erprobungsgebiets auf die innere Stadt. Dadurch werde eine sinnvolle Erprobung unmöglich, erklärt die Behörde.

Nach Berichten von Tageszeitungen und Magazinen wie dem „Spiegel“ hatte der Taxiunternehmer Ivica Krijan gegen den von der Behörde angeordneten sofortigen Vollzug der Genehmigung geklagt, die eine größere Anzahl von Fahrzeugen zugelassen hätte. Das Verwaltungsgericht hatte demnach den Beschluss gefasst, die Rechte des Taxiunternehmers seien bei nicht mehr als 200 Fahrzeugen bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren nicht gefährdet und MOIA könne zugemutet werden, mit dem Ausbau der Flotte bis zu einer weiteren Klärung der Sach- und Rechtslage zu warten.

MOIA hat zu der Entscheidung noch keine Pressemitteilung herausgegeben. Laut dem „Spiegel“ will das Unternehmen ebenfalls Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Hamburg einlegen. Nach einem Bericht des Handelsblatts hatte die Volkswagen-Tochter in den ersten 10 Tagen 15.000 Buchungen.

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