Schweizerische Bundesbahnen schreiben Auftrag für Taxitransporte aus

Über den Taxitransport sollen Personen mit eingeschränkter Mobilität eine barrierefreie Bahnstation erreichen können.

Große Bahnhöfe in der Schweiz sind längst barrierefrei. Für die kleineren soll es bald die Taxi-Zubringer als Übergangslösung geben. (Foto: SBB CFF FFS)
Große Bahnhöfe in der Schweiz sind längst barrierefrei. Für die kleineren soll es bald die Taxi-Zubringer als Übergangslösung geben. (Foto: SBB CFF FFS)

Weil alle schweizerischen Transportunternehmen ab 2024 dazu verpflichtet sind, Personen mit eingeschränkter Mobilität an allen Zugangspunkten zum öffentlichen Verkehr diskriminierungsfrei zu befördern, suchen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) Partner für einen Behindertenfahrdienst. Bei noch nicht barrierefrei umgebauten Bahnhöfen oder für sie nicht zugänglichen Haltestellen sollen die gehandicapten Fahrgäste mit einem Behindertenfahrdienst bis zur nächsten zugänglichen Haltestelle befördert werden. Der Auftrag soll ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt werden und am 31. Dezember 2029 enden. Subunternehmer sind zugelassen, Bietergemeinschaften aber nicht. Eine entsprechende Ausschreibung haben die SBB am 12. Januar 2023 unter der Projekt-ID 24168 auf dem Ausschreibungsportal simap.ch veröffentlicht.

Wie das „Baublatt“ berichtet, muss ein Fahrauftrag mindestens zwei Stunden im Voraus beim Call Center Handicap der SBB bestellt werden. Gefahren werden Behinderte von einem nicht behindertengerechten Bahnhof zum nächsten barrierefreien. Als nicht behindertengerecht gilt, dass ein Bahnsteig keinen stufenfreien Zugang hat oder zu schmal ist, um eine mobile Hebebühne zu verwenden. Es handle sich um eine Übergangslösung, bis alle Stationen barrierefrei eingerichtet sind. Die Rede ist von über 500 Bahnhöfen und Haltestellen, die so erschlossen werden sollen.

Was der Service kosten soll, steht noch nicht fest. Welche Anforderungen die Fahrzeuge der Fahrdienste erfüllen müssen, wird nicht näher erläutert.

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