Bei der ersten Berichterstattung über das Rollstuhl-Taxi-Seminar der BG Verkehr, das vom 10. bis zum 12. Oktober 2023 im Sauerland stattgefunden hat, ist es zu einem bedauerlichen Missverständnis gekommen. Die in einer ersten Meldung aufgestellte Behauptung, Fahrzeuge mit Klappsitzen entsprächen nicht der DIN 75078, ist falsch und beruht auf einem großen Missverständnis. Matthias Koch, der bei der BG Verkehr für Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen (KMP) zuständig ist und im Normausschuss mitarbeitet, hatte bei seiner Äußerung nicht auf Systeme mit Dreh-/Klappsitzen an den Seitenwänden Bezug genommen, sondern sich auf Rollstühle mit verstellbaren Rückenlehnen bezogen. Sie seien nur dann zulässig, wenn die Rückenlehne arretiert werden könne.
Wie Koch anmerkt, sind Klappsitze nicht Bestandteile der DIN 75078. Alle Fahrgastsitze würden nach europäischem Recht daraufhin geprüft, ob sie bestimmten Kräften standhielten. Ob sie fest oder in einem Systemboden arretiert oder dreh- oder schwenkbar seien, sei dabei unerheblich.
Den Bezug zu Systemen wie der Rollibox von Schnierle oder ähnlichen Systemen von Tribus oder European Van Services (EVS) hatte die Redaktion fälschlicherweise hergestellt, nachdem sie nun jahrelang über Dreh-/Klappsitze in den unterschiedlichsten Varianten von Kasten-Kombis und Transportern mit Systemböden berichtet hat. Wir bedauern das Missverständnis.
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