Was bei Kraftfahrzeugen zur Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen (KMP) Stand der Technik ist und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Unfällen als Maßstab herangezogen wird, ist die DIN 75078. Sie legt Anforderungen an die Fahrzeuge der verschiedenen Fahrzeugkategorien fest und regelt auch, wie Rollstuhlfahrende und ihre Rollstühle zu sichern sind. „Die Anforderungen dieser DIN erfüllt das Londontaxi nicht, das nach europäischem Recht zugelassen wird“, erklärte Matthias Koch, KMP-Fachmann der BG Verkehr, am 11. Oktober 2023 in Sellinghausen bei deren dreitägigem Seminar mit dem Titel „Sicher und gesund arbeiten bei der Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen“.
Der KMP-Fachmann der BG Verkehr, der auch im Normausschuss mitarbeitet, wies bei dem nicht der DIN 75078 entsprechenden Londontaxi darauf hin, dass bei ihm der Fahrer den Rollstuhlfahrenden ins Fahrzeug hineinschieben und um 90 Grad in Fahrtrichtung drehen müsse, damit sein Rollstuhl und er selbst gesichert werden könnten. Das sei in dem engen Fahrzeug kein Vergnügen und bei Elektrorollstühlen oft sogar unmöglich. Wer nur selten einen Fahrgast im Rollstuhl befördern müsse, könne das sicher akzeptieren. Wer tagtäglich Rollstuhlfahrende als Fahrgäste habe, für den sei ein Fahrzeug mit Heckausschnitt wesentlich bequemer. Auf jeden Fall solle ein Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung erst prüfen, ob er mit dem einen oder anderen Konzepte besser fahre, bevor er sich für ein Fahrzeug entscheide.
Die neueste Fassung der DIN 75078 kenne seit dem 1. Januar 2023 auch einen Aufkleber zur Kennzeichnung der Rollstuhlplätze, ergänzte Matthias Koch. Er sei für die Anbringung an der Außenwand gedacht und markiere, an welchen Stellen die Schulter der Rollstuhlfahrenden sein solle, damit sie mit den fest eingebauten Schulterschräggurt ordnungsgemäß gesichert werden könnten. Bei Fahrzeugen, bei denen die Verankerung der Schulterschräggurte auf Airline-Schienen verschiebbar sei, machten die Aufkleber allerdings keinen Sinn.
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