München fördert Rollitaxis mit klaren Vorgaben

Für bis zu 10.000 Euro Förderung legt das Sozialreferat Wert auf bestimmte Betriebszeiten und Ausstattungen.

Im Hof der Taxi München eG war die Ausstellung mit Inklusiontaxis aufgebaut. (Foto: Dietmar Fund)
Im Hof der Taxi München eG war die Ausstellung mit Inklusiontaxis aufgebaut. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Landeshauptstadt München fördert den Umbau von Kraftfahrzeugen zu rollstuhlgerechten Taxis, die auch Menschen im Elektrorollstuhl befördern können, mit bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug. Das Sozialreferat möchte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, insbesondere die spontane Nutzung von Taxis am Abend oder am Wochenende ermöglichen. Daher ist die Förderung auch an die Maßgabe geknüpft, dass die Betriebszeiten der geförderten Rollstuhltaxis während der Zweckbindungsfrist von vier Jahren oder 250.000 Kilometern an drei Wochentagen zwischen Montag und Freitag die Zeitspanne von 18 bis 24 Uhr abdecken. Außerdem müssen die Taxibetriebe pro Jahr 500 Stunden Einsatzzeiten an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nachweisen.

Technisch decken die Anforderungen alle Fahrzeuge mit drei Fahrgastsitzen inklusive dem Rollstuhlfahrenden ab, die DIN 75078 Teil I und II erfüllen. „Zusätzlich muss jeder Rollstuhlstellplatz im geförderten Fahrzeug mit einer geeigneten fahrzeuggebundenen Kopf-Rückenstütze ausgestattet sein“, heißt es in der Förderrichtlinie weiter. Die Landeshauptstadt München möchte so seit 2020 und bis Ende 2022 insgesamt 30 rollstuhlgerechte Taxis fördern.

Die Förderrichtlinie und den Ablauf des Förderverfahrens erläuterten Marcus Bauer und Angelika Setzke de Soto vom Sozialreferat bei einer Präsentation von „Inklusionstaxis“, zu der am 26. Juni 2021 die Taxi München eG eingeladen hatte. Vorstand Ertekin Kocer wollte damit den Austausch zwischen interessierten Taxiunternehmern und –unternehmerinnen und den Fachleuten des Sozialreferats anstoßen.

Eingeladen hatte Kocer auch die Umrüster AMF-Bruns und MobiTEC, die ihm Kollegen aus anderen Städten empfohlen hätten. Sie präsentierten drei umgerüstete VW Caddy Maxi 5, einen eVito L2 und einen Toyota Pro Ace mit Heckausschnitten und zum Teil mit Kopf-Nacken-Stütze. Ein Verkäufer des LEVC-Vertreters Autohaus München hatte einen LEVC TX in freundlichem Schwarz mitgebracht und das Taxi-Center Ostbahnhof stellte sein LEVC TX-Taxi aus.

Ein Thema in der Ausstellung war die Förderfähigkeit des „Ein-Rechnungs-Fahrzeugs“ LEVC TX, weil Rollstuhltaxis in der Regel als „Zwei-Rechnungs-Fahrzeuge“ verkauft werden. Nur die Rechnung des Umrüsters ist dann für die Förderung maßgebend. LEVC-Verkäufer Dieter Grünhage sagte dazu, den Anteil der Rollstuhl-Komponenten beim LEVC TX getrennt auszuweisen, sei unproblematisch. Während die in München geforderten Kopf-Rücken-Stützen seit Jahren auf einschlägigen Messen in typischen Basisfahrzeugen der Kasten-Kombis und Transporter zu sehen sind, ist das für das Elektrotaxi aus England noch Neuland.

Wie Harald Damaschke von MobiTEC berichtete, entscheiden sich bislang die meisten Taxibetriebe dafür, in den typischen Kasten-Kombis statt einer Kopf-Nacken-Stütze lieber einen weiteren Sitzplatz in Form eines Dreh-Klapp-Sitzes einbauen zu lassen.

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