Landkreis Diepholz bekommt interessanten Taxitarif

Im Taxitarif des Landkreises Diepholz gelten ab 2018 einige interessante neue Bestandteile, die Schwachlastzeiten und der Rollstuhl- sowie der Fahrradbeförderung Rechnung tragen.
Michael Schimanski aus Barnstorf darf ab Januar 2018 in seinen Rollstuhltaxis 10 Euro Zuschlag von Rollstuhlfahrern verlangen und pro Fahrrad 5 Euro nehmen. (Foto: Dietmar Fund)
Michael Schimanski aus Barnstorf darf ab Januar 2018 in seinen Rollstuhltaxis 10 Euro Zuschlag von Rollstuhlfahrern verlangen und pro Fahrrad 5 Euro nehmen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Kreistag des Landkreises Diepholz hat am 18. Dezember 2017 einen Taxitarif beschlossen, der am 1. Januar 2018 in Kraft tritt und interessante neue Bestandteile aufweist. Den örtlichen Taxiunternehmern ist es mit Unterstützung des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) gelungen, für „Fahrten mit nicht umsetzbaren Rollstühlen“ im Spezialfahrzeug mit entsprechenden Halterungen einen Zuschlag von 10 Euro durchzusetzen. Auf Wunsch der Verwaltung wurden auch ein Fahrradzuschlag von 5 Euro je Rad und ein Zuschlag von einem Euro für die bargeldlose Bezahlung mittels eines Kreditkartenlesegeräts neu aufgenommen.

Laut der Sitzungsvorlage hatte die Verwaltung den Rollstuhlzuschlag wegen des zeitlichen Aufwandes und zur Schaffung eines Anreizes für die Beschaffung von Sonderfahrzeugen als gerechtfertigt angesehen. Die Zuschläge für alle Fahrräder außer Klapprädern und für das bargeldlose Bezahlen hatte die Verwaltung selbst angeregt, um Unternehmern Anreize zu geben, diese Dienstleistungen neu anzubieten.

Interessant auch für andere Regionen Deutschland könnte außerdem sein, dass im Landkreis Diepholz zwar der Nachtzuschlag von 1,00 Euro beibehalten wurde, künftig aber nur noch von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Von Sonntag 22 Uhr bis Freitag 6 Uhr hingegen wurde der Nachtzuschlag auf 3,00 Euro erhöht, um eine Beförderung auch nachhaltig sicherzustellen. Die Wartezeit verteuert sich ab Januar 2018 von 30 auf 32 Euro pro Stunde.

Wie der Sitzungsvorlage auch zu entnehmen ist, konnte der GVN nicht all seine Forderungen durchsetzen, insbesondere keine Erhöhung der Grundbeträge und keine höheren Entgelte für die Fahrleistungen. Er musste seinen Antrag zwischenzeitlich noch einmal neu fassen. Die nun beschlossenen Änderungen hätten als Kompromiss „wohl die einzige Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens von Unternehmerschaft und Verwaltung dargestellt“, heißt es in der Vorlage.
 

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