Bamberger Taxitarif behält zweistelligen Rolli-Zuschlag bei

Auch die seit August 2022 gültige Taxitarifordnung enthält nur den schon seit 2016 geltenden Rollstuhl-Zuschlag.

Die Bamberger Taxibetriebe bekommen die Beförderung von Rollstuhlfahrenden immerhin mit einem Zuschlag von zehn Euro honoriert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Die Bamberger Taxibetriebe bekommen die Beförderung von Rollstuhlfahrenden immerhin mit einem Zuschlag von zehn Euro honoriert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

In den letzten Wochen berichten Tageszeitungen landauf, landab über neu eingeführte und meist erhöhte Taxitarife. Unter den Artikeln waren auch solche, die auf den neuen Bamberger Taxitarif eingingen. Er gilt seit dem 1. August 2022 und enthält auch einen Rollstuhl-Zuschlag und damit ein Element, das Behinderten-Verbände in Norddeutschland gerade unter heftigen Beschuss genommen haben (wie taxi heute 8-9/2022 berichtete).

In der „Taxitarifverordnung“ der Stadt Bamberg vom 11. Juli 2022 ist ein Rollstuhl-Zuschlag von 10 Euro verankert. Er gilt für „die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist“.

Laut Michael Fiegl, Vorstand der Bamberger Taxigenossenschaft eG, gibt es diesen Zuschlag schon seit 2016. Er sei seither unverändert geblieben. Seine Genossenschaft habe in diesem Jahr eine Erhöhung beantragt, aber die Stadt Bamberg habe sie abgelehnt, schrieb er auf Anfrage von taxi heute.

Interessierte Leser und Leserinnen finden die neue Bamberger Taxitarifordnung auf den Seiten 55 bis 58 des als pdf-Datei beigefügten Amtsblattes. Es kann im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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