Südtiroler Gemeinde fördert Taxifahren von Behinderten

Menschen mit einem bestimmten Behinderungsgrad bekommen eine Rückvergütung von 5,50 Euro pro Fahrt.

In der Südtiroler Gemeinde Lana (hier nicht im Bild) lacht die Sonne auch, wenn Behinderte Taxi fahren möchten. (Symbolfoto: IDM Südtirol)
In der Südtiroler Gemeinde Lana (hier nicht im Bild) lacht die Sonne auch, wenn Behinderte Taxi fahren möchten. (Symbolfoto: IDM Südtirol)
Dietmar Fund

Seit November 2019 können Bürgerinnen und Bürger der Südtiroler Gemeinde Lana mit einem bestimmten Behinderungsgrad auch in Begleitung an allen Wochentagen mit dem Taxi fahren und dafür eine Rückvergütung von 5,50 Euro pro Fahrt von der Gemeinde bekommen. Dieses Angebot ist bei 25 Fahrten pro Jahr gedeckelt.

Die Förderung gilt für alle Menschen, die in der Gemeinde wohnen und einen Behinderungsgrad von mindestens 74 Prozent haben. Ihn müssen sie mit einer von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Taxicard nachweisen. Nach der Taxifahrt bekommen die Fahrgäste nach Vorlage ihrer Taxicard vom Fahrer einen Gutschein überreicht, in dem das Datum und die Uhrzeit angegeben wird.

Diese Gutscheine und die Taxiquittung können die Fahrgäste dann bis Ende Januar des Folgejahres bei der Gemeinde vorlegen. Dann bekommen sie deren Zuschuss zurückerstattet.

Lana ist mit rund 12.200 Einwohnern die siebtgrößte Gemeinde Südtirols. Die Gemeinde liegt südlich von Meran.

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